Im Rahmen ihrer Finanzinstrumente für Katastrophenschutz schreibt die GD Humanitäre Hilfe (ECHO) die Ausarbeitung, Planung, Durchführung und Bewertung von Einsatzübungen für Katastrophenschutzmodule aus.
Der EuGH hat in einem Urteil am 29.04.2010 (Rechtssache C-160/08) entschieden, dass bei der Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes in NRW, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Sachsen eine EU-weite Bekanntmachungspflicht besteht.
Im Rahmen des Finanzinstruments für Katastrophenschutz schreibt die Generaldirektion Humanitäre Hilfe (ECHO) einen Auftrag zur Organisation eines europäischen Expertenaustausches im Bereich Katastrophenschutz aus.
Im Rahmen des EU-Programms im Bereich Gesundheit hat die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher Mehrfach-Rahmenverträge für die Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der Gesundheitssicherheit ausgeschrieben.
Die Generaldirektion Umwelt hat einen Studienauftrag ausgeschrieben zum Thema "Stärkung der Katastrophenmanagementkapazität der EU - Bewährte Verfahren im Bereich Katastrophenvorbeugung".
Die Generaldirektion Humanitäre Hilfe (ECHO) hat einen Aufruf zur Interessenbekundung im Bereich der Bewertung von Maßnahmen humanitärer Hilfe veröffentlicht.
Die Generaldirektion Umwelt schreibt einen Auftrag zur Ausarbeitung, Planung, Durchführung und Bewertung von Einsatzübungen für Katastrophenschutzmodule und Unterstützungsteams für technische Hilfe aus.
Die EU-Kommission hat mit dem Internationalen Verband des Roten Kreuzes/Roten Halbmonds (IFRK) eine Beitragsvereinbarung über 2 Mio. Euro im Bereich der humanitären Hilfe unterzeichnet.
Am 30.03.2009 genehmigte die Europäische Kommission ein erstes Projektpaket in Höhe von 314 Mio. Euro im Rahmen der EU-Nahrungsmittelfazilität zur Unterstützung der Landwirtschaft und Ernährungssicherheit in 23 Entwicklungsländern.
Das Referat Katastrophenschutz der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission ruft im Rahmen des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz zur Einreichung von Vorschlägen für Kooperationsprojekte in den Bereichen Bereitschaft und Prävention auf.
Die Europäische Kommission hat am 08.10.2008 zu einem intensiveren Dialog mit den Gebietskörperschaften aufgerufen, um diese stärker an der Konzeption und Umsetzung von entwicklungspolitischen Maßnahmen zu beteiligen.
Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen und der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes, ruft die Europäische Kommission zur zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2008 auf.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher hat eine Bekanntmachung eines Aufrufs zur Interessenbekundung veröffentlicht.
Im Rahmen der Haushaltslinie 21 02 01 (Ernährungssicherheit) ruft EuropeAid zur Einreichung von Projektvorschlägen für Afghanistan auf.
Der Dienst für humanitäre Hilfe (ECHO) der Europäischen Kommission hat weitere 5 Millionen Euro für Nothilfe für die von dem Konflikt betroffene Bevölkerung in Georgien zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Programms "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung" hat die Europäische Kommission eine Studie ausgeschrieben über Notfallplanung in Europa hinsichtlich Festnetz- und Mobiltelekommunikation und Internet.
Die Europäische Kommission hat am 12.08.2008 1 Mio. Euro Soforthilfe für Zivilopfer des Konflikts zwischen Georgien und der Russischen Föderation freigegeben.
Die Generaldirektion Umwelt hat einen Rahmenvertrag über Dienstleistungen für Entwurf, Planung, Durchführung und Bewertung von Ausbildungskursen für Gemeinschaftsverfahren für den Katatrophenschutz ausgeschrieben.
Die Generaldirektion Umwelt hat den Auftrag für die Entwicklung eines gemeinsamen Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle ausgeschrieben.
Die Generaldirektion Umwelt hat eine Ausschreibung für die Organisation eines europäischen Expertenaustausches im Bereich Katastrophenschutz veröffentlicht.
Die Generaldirektion Unternehmen und Industrie hat einen Auftrag zur Unterstützung bei der Einführung eines einsatzfähigen Dienstes für die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung im Bereich Notfallmanagement ausgeschrieben.
Die Generaldirektion Umwelt hat sucht einen Auftragnehmer zur Erstellung eines Vademekums für den europäischen Katastrophenschutz.
Die Generaldirektion Umwelt schreibt einen Auftrag für die Planung, Durchführung und Bewertung von Ausbildungskursen betreffend Katastrophenschutzeinheiten aus.
Die Generaldirektion Humanitäre Hilfe (ECHO) schreibt einen Dienstleistungsrahmenvertrag zur Erbringung von Schulungs- und Hilfsleistungen aus.
Das Referat Katastrophenschutz der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission ruft im Rahmen des Finanzinstruments für den Katastrophenschutz zur Einreichung von Vorschlägen für Kooperationsprojekte zur Vorsorge und Prävention auf.
Das Amt für Zusammenarbeit EuropeAid schreibt im Rahmen des EIDHR (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte) einen Rahmenvertrag über die Unterstützung von Wahlbeobachtungsmissionen der EU aus.
Das Referat Katastrophenschutz der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen für Simulationsübungen im Bereich des Katastrophenschutzes auf.
Die Europäische Kommission hat 160 Millionen Euro zur Bekämpfung von Hungersnöten bereitgestellt. Die Nahrungsmittelhilfe kommt ca. 18,7 Millionen Menschen in Regionen wie der Subsahara in Afrika, dem Kaukasus oder dem Nahen Osten zugute. Es ist die höchste Summe, die jemals von der EU-Kommission für Humanitäre Hilfe bereitgestellt wurde. Sie soll vor allem den ärmsten Bevölkerungsgruppen zukommen, die von Nahrungsmittelknappheit in Folge von Naturkatastrophen und wirtschaftlichen sowie politischen Krisen betroffen sind. Im Laufe des Jahres sollen noch weitere Hilfsgelder dieser Art bewilligt werden.
Der Katastrophenschutz und die humanitäre Hilfe der Europäischen Union sollen gestärkt und besser koordiniert werden. Dies sieht eine Mitteilung zur Stärkung der Katastrophenabwehr vor, die die Europäische Kommission am 05.03.2008 vorgelegt hat. Die Mitteilung befasst sich sowohl mit Naturkatastrophen als auch mit von Menschen verursachten Katastrophen in und/oder außerhalb der EU. Die EU-Kommission hat eine Bestandsaufnahme aller Ressourcen vorgenommen und als ersten Schritt einen Aktionsplan mit spezifischen Maßnahmen für Ende 2008 vorgestellt.
Das Thematische Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Bereich Entwicklung" zielt darauf ab, Initiativen kleinen Umfangs zu unterstützen, die von NRO und lokalen Instanzen in Europa und den Partnerländern im Bereich Entwicklungszusammenarbeit eingereicht und durchgeführt werden.
Die EU-Kommission hat mehrere länderspezifische Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht. Die Hinweise zu diesen Aufrufen ist der Rubrik "Laufzeiten und Fristen" zu entnehmen.
PROGRAMM "PRÄVENTION, ABWEHRBEREITSCHAFT UND FOLGENBEWÄLTIGUNG" (2007-2013)
Im Rahmen des Aufrufs "CIPS Action Grants 2010" läuft die zweite Einreichfrist für nationale sowie transnationale Projekte am 15.11.2010 ab.
Das Ministerium für Finanzen, Planung und Wirtschaftsentwicklung Ugandas ruft im Rahmen des Nord-Uganda Rehabilitationsprogramms (NUREP) des 9. Europäischen Entwicklungsfonds zur Einreichung von Vorschlägen für die Förderung von Konfliktbewältigung, Menschenrechten und Friedensinitiativen in Nord-Uganda und der Karamoja Region auf.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz schreibt einen Rahmenvertrag über die Gestaltung, Planung, Durchführung und Bewertung von Übungen in Verbindung mit Fragen der öffentlichen Gesundheit aus.
Die Generaldirektion Umwelt hat die Planung, Durchführung und Bewertung von Ausbildungskursen betreffend Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz ausgeschrieben.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat Schulungen zu Managementkompetenzen von Koordinatoren im Bereich Gesundheit ausgeschrieben.
Die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit hat im Rahmen des Pilotprojekts 'Bekämpfung des Terrorismus' einen Auftrag mit dem Titel 'Sicheres Krisenzentrum - Operativer und funktionaler Ausbau - Vorauswahl von Bewerbern' ausgeschrieben.
Die Generaldirektion Humanitäre Hilfe (GD ECHO) hat zur Interessenbekundung im Bereich der Bewertung von Maßnahmen humanitärer Hilfe aufgerufen.
SPEZIFISCHES PROGRAMM "ZUSAMMENARBEIT" (2007-2013)
Im Rahmen des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" des 7.RP wurde ein neuer Aufruf veröffentlicht, der u.a. die folgenden Themenbereiche abdeckt (Arbeitsprogramme 2010 und 2011):
Gesundheit
FP7-HEALTH-2011-two-stage: 13.10.2010
FP7-HEALTH-2011-single-stage: 10.11.2010
FP7-ERANET-2011-RTD: 22.02.2011
Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
FP7-SSH-2010-3: 02.02.2011
FP7-SSH-2011-2: 02.02.2011
FP7-SSH-2011-1: 02.02.2011
FP7-ERANET-2011-RTD: 22.02.2011
Die GD Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission hat zur Interessenbekundung für die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf unterschiedliche Aufgaben auf den Gebieten Kommunikation und Information aufgerufen. Bewerber, die Interesse an der Eintragung ihres Namens in die Liste der potenziellen Auftragnehmer haben, werden gebeten, sich bis gemäß 06.04.2009 zu bewerben. Die Liste ist bis zum 06.07.2009 gültig.
Die Generaldirektion Umwelt vergibt sechs Aufträge für Schulungskurse im Bereich Katastrophenschutz. Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 03.07.2006.
Das Europäische Parlament hat am 18.05.2006 in Erster Lesung über die neue Verordnung zum EU Solidaritätsfonds abgestimmt und den Bericht des EP Abgeordneten Rolf Berend angenommen.
Die Europäische Kommission hat in einem Dringlichkeitsverfahren humanitäre Hilfe im Wert von 5 Mio. für die gesundheitliche Stärkung der Bevölkerung in Dürregebieten in Kenia, Somalia und Äthiopien zur Verfügung gestellt.
Basierend auf dem sechsten Forschungsrahmenprogramm fordert die Kommission im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006) zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Massnahmen auf
Tsunami - ein Jahr danach: Gemeinsame Initiative von EU-Präsidentschaft und Kommission
Kommission stellt 2 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Indonesien bereit
Die Generaldirektion Umwelt vergibt verschiedene Aufträge für Studien, Dienstleistungen sowie technische Hilfe mit einem Auftragswert unter 154 000 Euro. Bis zum 31.10.2008 können laufend Interessenbekundungen eingereicht werden.
Deutschland hat im internationalen Vergleich die kürzesten Wartezeiten, Laborbefunde sind verlässlicher und liegen schneller vor, Patienten haben mehr Möglichkeiten bei der Arztwahl, bekommen im Krankenhaus seltener eine Infektion und wer chronisch krank ist, wird häufiger und regelmäßiger präventiv untersucht.
Die GD Gesundheit und Verbraucherschutz ruft auf zur Teilnahme an einer Interessenbekundung zu den Themen 'Verbraucher', 'Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung', 'Öffentliches Gesundheitswesen' sowie anderen verwandten Bereichen. Bewerbungen können jederzeit bis zum 27.10.2008 eingereicht werden.
Die Europäische Kommission hat am 10. Oktober 2005 3 Mio. Euro Soforthilfe für die Erdbebenopfer in Pakistan bereitgestellt. Weitere 600.000 Euro aus einem anderen Fonds werden ebenfalls hierfür eingesetzt.
Die Kommission hat Anfang August 4 Mio. Euro für die Schutzaktivitäten des Internationalen Komitees der Roten Kreuzes (International Commitee of the Red Cross - ICRC) bewilligt. Die Gelder für die humanitäre Hilfe werden über ECHO bereitgestellt für Aktivitäten in der Zentralafrikanischen Rebublik, in Ruanda, im Kongo, Azerbaidschan, den Philippinen und in Pakistan.
Die Europäische Kommission hat ein humanitäres Hilfepaket im Wert von 3,5 Mio. EUR für die Fortsetzung der Katastrophenvorbeugung und -planung in der Region Zentralasien, namentlich für die Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan, bewilligt. Bereitgestellt werden die Mittel vom Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO).
Sechs Lose für Entwurf, Planung, Durchführung und Bewertung von Ausbildungskursen für Personal im Bereich Katastrophenschutz in der Gemeinschaft schreibt die Generaldirektion Umwelt aus. Angebote können bis zum 19.9.2005 (16.00 Uhr) eingereicht werden.
Die Bekämpfung des Terrorismus ist in den letzten Jahren zu einer Priorität der Europäischen Union geworden. Angesichts dessen wurde eine Haushaltslinie (18 05 04) für eine Pilotausschreibung eingerichtet, um Projekte zu unterstützen, die den Opfern von Terroranschlägen und/oder ihren Angehörigen dabei helfen sollen, das Erlebte zu verarbeiten. Die Ausschreibung für 2005 ist jetzt veröffentlicht worden. Antragsfrist ist der 15. Juli 2005.
Das Amt für humanitäre Hilfen der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) vergibt auch im Jahr 2005 kleine Zuschüsse für Schulungen, Studien und Netzwerkbildung im humanitären Bereich. Ziel ist das Wissen und die Expertise des in diesem Bereich tätigen Personals zu vertiefen. Anträge können bis zum 15. Juni 2005 gestellt werden.
Die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit schreibt die Bewertungen der vorbereitenden Maßnahmen B7-667 "Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration" sowie die Halbzeitbewertung des ARGO-Programms aus. Einreichfrist für beide Aufträge ist der 30.5.2005.
EuropeAid, das Amt für Zusammenarbeit der Europäischen Union, hat einen Zeitplan für die Veröffentlichung von Ausschreibungen im Rahmen der *Dezentralisierten Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen* veröffentlicht. Der Zeitplan kann im Internet abgerufen werden. Die meisten Ausschreibungen sind noch für April vorgesehen.
Am 06.04.05 nahm die Europäische Kommission das letzte Vorschlagspaket für den neuen Finanzrahmen 2007-2013 an. Zusammen mit den Vorschlägen von Juli und September 2004 (s. Nachricht vom 15.07.2004) liegt dieses Vorschlagspaket nun dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung vor. Der Finanzrahmen 2000-2006 (Agenda 2000) war hauptsächlich darauf ausgerichtet, die Erweiterung der Europäischen Union zu ermöglichen. Der neue Finanzrahmen setzt die finanziellen Prioritäten darauf, sich den soziökonomischen Herausforderungen zu stellen. Dies konkretisiert sich in den fünf vorgesehenen Hauptausgabekategorien:
Für März 2005 plant das Finanzministerium der Slowakei die Ausschreibung eines Auftrags betreffend die Weiterentwicklung des Gesundheits- und Sozialwesens.
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2005 im *Aktionsprogramm Öffentliche Gesundheit* ist im Amtsblatt C 11 vom 15.01.2005 veröffentlicht worden. Mit dem Aufruf ersucht die Kommission Einrichtungen, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätig sind, Vorschläge zur Durchführung der im Programmbeschluss und im Arbeitsplan für 2004 festgelegten Aktionsschwerpunkte einzureichen.
Am 9. November 2004 luden der Europabeauftragte des Diakonischen Werks der EKD in Brüssel und das Europabüro Diakonie Regional (edr) zu einem Gespräch mit den Europaparlamentariern Ruth Hieronymi (CDU), Bernhard Rapkay (SPD) und Elisabeth Schroedter (GRÜNE) ein. Fast 80 Interessierte aus Wohlfahrts-, Regierungs-, NGO-, Kirchen- und EU-Kreisen waren der Einladung gefolgt und erlebten eine spannende Diskussion. Die sozialen Dienste standen als "Dienste am Menschen" und besondere Ausformung der Daseinsvorsorge im Mittelpunkt - doch an diesem Abend kam eine zweite Dimension hinzu: Alle drei Parlamentarier waren sich über die drohenden Gefahren einig, welche die geplante Dienstleistungsrichtlinie gerade für den Sozial- und Gesundheitsbereich auslöst.
Mit dem Ziel, Faktoren darzustellen, die eine Kommune benötigt, um sich europafit zu machen, d. h. Europa als Herausforderung anzunehmen und als Chance zu begreifen, führt die Stadt Essen in Kooperation mit dem RGRE/Deutsche Sektion am 7. und 8. Dezember 2004 die Konferenz *Das Europa der Kommunen - Herausforderung und Chance zugleich* durch.
DDie Europäische Kommission hat die neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur *Unterstützung von Städtepartnerschaften zur Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft* für 2005 auf der Internetseite der Generaldirektion Bildung und Kultur veröffentlicht.
Am 27.09.2004 hab EU-Gesundheitskommissar David Byrne das neuen Europäischen Zentrum zur "Prävention und Bekämpfung von Seuchen" in Stockholm eröffnet. Die Gründung eines solchen Zentrums war auf Forderung einiger Europaparlamentarier im vergangenen Jahr beschlossen worden, um besser koordinierte Antworten auf Bedrohungen wie SARS oder bioterroristische Anschläge mit Anthrax oder Pocken zu finden.
In einer Mitteilung vom 2. September 2004 hat die Europäische Kommission die Leitlinien der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erneuert. Die neuen Leitlinien enthalten einige neue Bestimmungen für INTERREG III, die nach der EU-Erweiterung von Mai 2004 erforderlich wurden.
Die Europäische Kommission und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) haben am 13.09.2004 eine strategische Partnerschaft vereinbart, um Synergien auszuschöpfen und die Kräfte zu bündeln. Ihr gemeinsames Ziel ist die Bekämpfung der Armut und die Verwirklichung der Entwicklungsziele.
Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass die neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen *Unterstützung von Städtepartnerschaften zur Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft* für 2005 voraussichtlich im Oktober 2004 veröffentlicht werden wird. Die Antragsfristen stehen jedoch schon fest und wurden bereits bekannt gegeben.
Im Rahmen des Programms TACIS hat EuropeAid eine Ausschreibung für das Tschernobyl-Rehabilitationsprogramm veröffentlicht. Antragsfrist ist der 1. November 2004.
Betreffend den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) schreibt die Europäische Kommission einen Dienstleistungsauftrag aus hinsichtlich der Endbewertung der ersten Phase (2000-2004) und Festlegung eines gemeinsamen Bewertungsrahmens für die zweite Phase (2005-2010). Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 12.11.2004. Die Ausschreibungsunterlagen sind bis zum 29.10.2004 erhältlich.
Das Johanniter-Hilfswerk Joannici Dzielo Pomocy hat im August in Polen seine Arbeit aufgenommen. In Warschau wurde der neue Verein, der auf Initiative des Johanniterordens und der Johanniter-Unfall-Hilfe gegründet wurde, rechtskräftig eingetragen.
Die Europäische Kommission hat humanitäre Hilfe in Höhe von 20 Mio. EUR für die Opfer der Krise in der sudanesischen Region Darfur genehmigt.
Die Europäische Kommission hat humanitäre Hilfsleistungen in Höhe von 4 Mio. EUR für die gefährdeten Menschen in Georgien vorgesehen, die unter den Auswirkungen des ungelösten Konflikts zwischen Abchasien und Georgien leiden. Diese Hilfe soll Vertriebenen in Georgien und gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Abchasien und Westgeorgien sowie Kindern in Tbilisi zugute kommen.
Die Europäische Kommission schreibt einen Dienstleistungsauftrag aus betreffend die Bildung einer Europäischen Beobachtungsstelle mit dem Ziel, einen Beitrag zur sozialpolitischen Debatte zu leisten und analytischen Input für den Bericht über die soziale Lage in der Europäischen Union zu liefern. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 04.10.2004.
Der designierte Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso hat bekannt gegeben, welche Zuständigkeitsbereiche er den Mitgliedern seines Kollegiums zugewiesen hat. Günter Verheugen wird EU-Kommissar für Industriepolitik. Das Ressort Beschäftigung und Soziales geht an Vladimir Spidla aus Tschechien.
Soeben hat die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) die vierte überarbeitet Auflage der Broschüre *EU-Förderprogramme für Städte, Gemeinden und Kreise* veröffentlicht. Diese richtet sich in erster Linie an kommunale Verwaltungen, die an der Teilnahme an EU-Förderprogrammen interessiert sind und sich über Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene informieren wollen.
Die Europäische Kommission bittet in Amtsblatt C 161 vom 18. Juni 2004 um die Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Maßnahmen gegen Antipersonenminen in Bosnien und Herzegowina, Kirgisistan, Laos, Mozambique, Somalia und Sudan.
Aufgrund technischer Probleme wurde die Antragsfrist für Bewerbungen im Rahmen der Ausschreibung für Pilotprojekte für die Opfer von Terroranschlägen um einen Monat verlängert.
Die Europäische Kommission gibt die folgende Vorinformation hinsichtlich der Einrichtung eines Europäischen Observatoriums bekannt, das Informationen für die sozialpolitische Debatte und analytische Daten für den Bericht zur sozialen Situation in der Europäischen Union liefern soll sowie hinsichtlich verschiedener Studienaufträge zu diesen Themen. Die betreffenden Ausschreibungen waren bereits für Mai 2004 vorgesehen; sie werden deshalb voraussichtlich in Kürze erfolgen.
Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen auf. Die Bekämpfung des Terrorismus ist in den letzten Jahren zu einer Priorität der EU geworden. Vor diesem Hintergrund wurde eine neue Haushaltslinie für ein Pilotprojekt aufgenommen, um Projekte zu finanzieren, die die Opfer von Terroranschlägen unterstützen.
Die Europäische Kommission schreibt Dienstleistungsaufträge aus betreffend zwei Studien zu sozio-ökonomischen Aspekten der sozialen Situation. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 10.07.2004.
Im Amtsblatt C 92 vom 16.04.2004 sind drei Ausschreibungen für EU-Förderung im Bereich des Katastrophenschutzes veröffentlicht. Jetzt liegen genauere Informationen über die drei Ausschreibungen vor.
Die Europäische Kommission hat die Bereitstellung von 15 Mio. Euro für humanitäre Hilfe für benachteiligte Bevölkerungsgruppen in Simbabwe genehmigt. Der entsprechende Beschluss ermöglicht die Fortsetzung der Nahrungsmittelsoforthilfe und der Programme für Wiederaufbau der Landwirtschaft, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Gesundheitsdienste.
Im Namen der Regierung von Bosnien und Herzegowina fordert die Europäische Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für das Integrierte Rückkehrprogramm im Rahmen von CARDS auf. Die Ausschreibung betrifft folgende Bereichen a) Wiederaufbau von Wohnhäusern, b) Instandsetzung der technischen Infrastruktur, c) Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit, d) Aufbau lokaler Kapazitäten/Zivilgesellschaft.
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2004 im *Aktionsprogramm Öffentliche Gesundheit* ist im Amtsblatt C 52 vom 27.02.2004 veröffentlicht worden. Mit dem Aufruf ersucht die Kommission Einrichtungen, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätig sind, Vorschläge zur Durchführung der im Programmbeschluss und im Arbeitsplan für 2004 (ABl. L 60 vom 27.02.2004) festgelegten Aktionsschwerpunkte einzureichen. Antragsfrist ist der 26.04.2004.
Den Entwurf zu Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen hatte die Europäische Kommission im Juli 2003 vorgelegt (siehe Nachricht vom 24.09.2003). Die jetzt verabschiedete Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung dürfte bereits in den kommenden Wochen vom Rat bestätigt werden. 2005 soll das Zentrum seine Arbeit aufnehmen können.
Die Kommission hat ein neues Programm zur Unterstützung des Integrationsprozesses und zur Verbesserung der Lebensbedingungen Binnenvertriebener in Kolumbien beschlossen. Das neue Programm mit einer Gesamtmittelausstattung von 9,2 Mio. Euro deckt den Zeitraum 2004-2005 ab und löst die bisherigen Maßnahmen zur Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern Lateinamerikas ab.
Die Kommission fordert im Amtsblatt C 30 vom 04.02.2004 zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte auf, die der Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung der Ernährungssicherung dienen. Förderfähig sind Projekte in den Ländern Angola, Eritrea, Äthiopien, Sudan, Demokratische Republik Kongo, Sierra Leone und Jemen. Die Frist für die Einreichung der Vorschläge endet am 06.05.2004.
Die Europäische Kommission sucht einen Dienstleister für die Unterstützung des Ernährungssicherheitsprogramms zugunsten der Palästinensischen Autonomiebehörde. Schlusstermin für den Eingang der Bewerbungen ist der 03.03.2004.
Die Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission schreibt einen Dienstleistungsauftrag aus betreffend die Ausarbeitung von Szenarien hinsichtlich künftiger Wissenschafts-und Technologieentwicklungen im Jahr 2015 in aufstrebenden Wirtschaften und Entwicklungsländern, hinsichtlich der Implikationen für die Bildungs- und Schulpolitiken aus den Entwicklungen der Berufe mit wissenschaftlicher und technologischer Dimension sowie hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Politik. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 24.03.2004.
Die Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission schreibt einen Dienstleistungsauftrag aus betreffend die Beobachtung der Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern im 6. Rahmenprogramm - FTE-Tätigkeiten. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 01.03.2004.
Die Europäische Kommision schreibt einen Dienstleistungsauftrag aus betreffend die Auswertung der Finanzinstrumente als Unterstützung des sozialen Dialogs in Europa. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 20.02.2004.
Die Europäische Agentur für Wiederaufbau bittet um Einreichung von Vorschlägen für die Durchführung eines Programms zur Unterstützung der Rückkehr und Wiedereingliederung von Volksgruppen im Kosovo, das aus Mitteln des Programms CARDS gefördert wird.
Die Kommission will dem Rat und dem Europäischen Parlament vorschlagen, Fördermittel aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) für Katastrophengebiete in Italien und Spanien zu bewilligen. In Spanien soll die durch die *Prestige*-Katastrophe geschädigte Region 8,6 Mio. Euro als Soforthilfe erhalten. Italien soll 47,6 Mio. Euro für die Sofortmaßnahmen von Erdbebenkatastrophen zurückerstattet bekommen.
Die Europäische Kommission will die Forschung auf dem Gebiet der medizinischen Notfallhilfe fördern und koordinieren, um künftig Krisen vorzubeugen und besser bewältigen zu können.
Die Europäische Kommission hat zugesagt, humanitäre Hilfe für die Demokratische Volksrepublik Korea, Georgien, Timor-Leste, China und Pakistan bereitzustellen.
Die Vereinten Nationen und das Amt für humanitäre Hilfe der EU (ECHO) werden sich am 19. November in Brüssel für ein Ersuchen um humanitäre Hilfe zusammentun. Der Aufruf für humanitäre Hilfe für 2004 richtet sich an Geberländer, Hilfe in Höhe von über 2,6 Mrd. Euro für die Verbesserung der Lebensbedingungen von über 45 Mio. Menschen bereitzustellen.
Die EU hat am 30.10.2003 beschlossen, 170 Mio Euro an den Global Fund für den Kampf gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose schneller auszuzahlen. Das Geld soll aus dem Europäischen Entwicklungsfonds kommen. Ursprünglich sollten die Mittel über einen Zeitraum von vier Jahren zwischen 2003 und 2006 verteilt werden. Mit diesem Beschluss wird die Überweisung und Programmierung der Mittel nun vorgezogen.
Caritas international und die Diakonie Katastrophenhilfe haben scharfe Kritik an der im Verfassungsentwurf für die Europäische Union vorgesehenen Einbindung der humanitären Hilfe in die Außenpolitik geäußert. Damit würden die humanitäre Hilfe für politische Ziele missbraucht und die Neutralität humanitärer Hilfsorganisationen untergraben, erklärten die beiden kirchlichen Hilfswerke anlässlich der Tagung der EU-Außenminister zum EU-Verfassungsentwurf am 27. Oktober.
Die Europäische Union wird zukünftig bei der Ausbildung von zivilen Experten für internationales Krisenmanagement verstärkt mit internationalen Partnerorganisationen zusammenarbeiten.
Im Rahmen ihres Hilfspakets 2003-2004 für Afghanistan im Umfang von 400 Mio. Euro hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Finanzierung des vierten Wiederaufbauprogramms mit einem Gesamtvolumen von 79,5 Mio. Euro angenommen.
Die Europäische Kommission hat ein Hilfspaket von insgesamt 43 Millionen Euro für Maßnahmen zur Ernährungssicherheit in Mosambik (18 Mio. EUR), Madagaskar (9 Mio. EUR), Nordkorea (8 Mio. EUR) und Tadschikistan (8 Mio. EUR) angenommen.
Anlässlich seines Besuchs in Belgrad am 10. Oktober 2003 erklärte Paul Nielson, Kommissionsmitglied für Entwicklung und humanitäre Hilfe, die humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Kommission in Serbien offiziell für beendet. Damit finden die 12 Jahre dauernden humanitären Aktionen des Amts für humanitäre Hilfe (ECHO) in den westlichen Balkanländern ihren Abschluss.
Großen Anklang fand das 3. Internationale Samariter Forum, das vom 12. bis 14. September 2003 in Radolfzell am Bodensee stattfand. Rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland, Schweiz, Österreich, Lettland, Litauen, Russland, Italien, Dänemark, Slowenien, Polen, Rumänien und Kroatien besuchten die europäische Fachtagung zum Thema *Retten und Helfen*.
Das Programm *Lokales Kapital für soziale Zwecke* wird in diesen Tagen anlaufen. Bereits seit dem 1. Juli ist die Arbeit der Koordinierungsstellen und Begleitausschüsse in den Hochwassergebieten in vollem Gange. Bundesweit wird bisher in insgesamt 190 Gebieten das Bundesprogramm *Lokales Kapital für Soziale Zwecke* umgesetzt. Die 61 Hochwassergebiete werden bis Ende des Jahres 2003 gefördert; in den 129 Gebieten der Sozialen Stadt/E&C endet der erste Förderzeitraum am 30.06.2004. Dort besteht bis Mitte 2006 die Möglichkeit, den Förderzeitraum zweimal zu verlängern.
Die Europäische Kommission hat heute 8 Mio. Euro zur Unterstützung der Friedensbemühungen in Liberia unter Leitung der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) zur Verfügung gestellt. Ziel ist es bei der Umsetzung des gefährdeten Friedensprozesses zu helfen und die Stabilisierung und nationale Aussöhnung zu fördern. Außerdem stellt die Kommission über ihr Amt für humanitäre Hilfe ECHO weitere 4 Mio. Euro zur Deckung von akutem humanitären Bedarf in Liberia bereit.
Die Europäische Kommission hat zur Unterstützung der Opfer der humanitären Krise im südlichen Afrika ein Hilfepaket im Wert von 25 Mio. Euro genehmigt. Mit diesen Mitteln kann die Notlage bedürftiger Menschen in neun Ländern in den Bereichen Nahrungsmittel- und Wasserversorgung, Hygiene und Gesundheit gelindert werden. Die Hilfe wird über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) abgewickelt.
Die Europäische Kommission hat heute auf den Antrag der portugiesischen Behörden eine Soforthilfe von 31,655 Mio. Euro aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF) zur Deckung der Kosten in Zusammenhang mit der Brandkatastrophe in Portugal vorgeschlagen. Dieses Geld soll dazu verwendet werden, die Kosten für Sofortmaßnahmen wie die Rettungsdienste, Übergangsquartiere, Strom und Wasser und die wichtigsten Reparaturen der Infrastruktur zu tragen.
Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung über die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen.
Förderung von Maßnahmen und der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes.
Das Amt für humanitäre Hilfe ECHO hat ständig zwei Experten in Bagdad, zu denen in Kürze ein neuer Leiter des Büros hinzukommen wird. Ein in Amman stationierter ECHO-Mitarbeiter ist ebenfalls im Einsatz in der irakischen Hauptstadt. Diese Mitarbeiter setzen ihre Arbeit normal fort.
Die Europäische Kommission hat dem Rat vorgeschlagen, den Friedensprozess in Liberia durch die Bereitstellung von 50 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds zu unterstützen. Ein Teil dieser Mittel soll als Sofortbeitrag für die laufenden friedenserhaltenden Maßnahmen der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) in Liberia dienen. Dies steht in Einklang mit der auf dem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union vom Juli in Maputo gegebenen Zusage der EU, die laufenden Friedensbemühungen zu fördern. Die EU-Hilfe ermöglicht die Fortführung der ECOWAS-Operation bis zum Eintreffen der UN-Stabilisierungstruppe im Oktober.
Die Europäische Kommission hat die Bereitstellung von humanitärer Hilfe in Höhe von 4 Mio. Euro beschlossen. Mit der humanitären Hilfe sollen Ernährungsprogramme für die vom andauernden Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo am schwersten betroffenen Bevölkerungsgruppen unterstützt werden. Mit diesen Mitteln leistet die Kommission einen Beitrag zu den Soforthilfemaßnahmen, die das Welternährungsprogramm im Juni als Reaktion auf die Verschlechterung der Lage im östlichen Kongo einleitete.
Im Amtsblatt C 188 vom 08.08.2003 veröffentlicht die Kommission zwei Ausschreibungen im Bereich des Katastrophenschutzes.
Die Europäische Kommission bittet im Amtsblatt C 187 vom 07.08.2003 um die Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen und Initiativen zur Förderung des Nahost-Friedensprozesses mit finanzieller Unterstützung aus dem Programm der Europäischen Gemeinschaft *Nahost-Friedensprojekte 2003*.
Die Kommission hat im Rahmen ihres Hilfepaketes für Afghanistan 2003/2004 im Wert von 400 Mio. Euro den Finanzierungsvorschlag für das Dritte Wiederaufbauprogramm für Afghanistan mit einem Gesamtbudget von 79,5 Mio. Euro angenommen.
Die Europäischen Kommission genehmigt neues Hilfspaket im Umfang von 100 Mio. Euro zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Gaza-Streifen und Westjordanland. Die Hilfsmaßnahmen sollen die Wiederankurbelung der palästinensischen Wirtschaft vorantreiben.
Der neugegründete kroatische Samariter-Bund *Samaritanci* ist in die Gemeinschaft der internationalen Samariterorganisationen aufgenommen worden. Die kroatischen Samariter werden in Zukunft soziale und medizinische Dienste in Kroatien anbie
Die Kommission hat zwei Maßnahmenpakete im Wert von je 2 Mio. Euro für Norduganda und Somalia genehmigt. Mit dem Hilfspaket soll die notleidende Bevölkerung, die nicht nur durch politische Unruhen sondern auch durch widrige Wetterbedingungen, mit dem Nötigsten versorgt werden. Das Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) wird sich um die Verteilung der Gelder kümmern.
Die Europäische Kommission gewährt 10 Mio. Euro an humanitäre Hilfe für die Palästinenser und weitere 100.000 Euro an Fluthilfe für die Caprivi-Region in Namibia. Die Mittel werden von dem Amt für humanitäre Hilfe der Kommission (ECHO) weitergeleitet. Das Programm wird von den üblichen Partnern von ECHO wie Nichtregierungsorganisationen und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes durchgeführt. Diese humanitären Maßnahmen sollen in den Bereichen der Grundversorgung, Wasser, Abwasser und der Soforthilfe in den Hochwassergebieten in Namibia eingesetzt werden. In den palästinensischen Gebiete werden außerdem die Gesundheits- und Wohnungsversorgung gefördert.
In Amtsblatt C 156 vom 04.07.2003 fordert die Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für die *Sensibilisierung im Entwicklungsbereich* auf. Insbesondere werden audiovisuelle Projekte für das Fernsehen unterstützt, die zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik der Entwicklungsländer beitragen.
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket im Wert von 1,2 Millionen Euro im Bereich der humanitären Hilfe genehmigt, um das Koordinationsbüro für humanitäre Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNOCHA) zu unterstützen.
Die Europäische Kommission hat vier Beschlüsse gefasst, um die Opfer der humanitären Krisen in Eritrea, der Zentralafrikanischen Republik, der Phillipinen und in Argentinien zu unterstützen.
Das Amt für humanitäre Hilfen der Europäischen Gemeinschaften (ECHO) hat einen Bericht über seine Aktivitäten im letzten Jahr vorgelegt. Der ECHO 2002 enthält nicht nur ausführliche Fallbeispiele zu vielen Projekten, sondern auch Daten und Fakten zu allen Tätigkeiten des Jahres 2002. In dem Bericht werden auch die Ziele und Strategien von ECHO umfangreich dargestellt.
Die Europäische Kommission hat die Jahresprogramme für Mazedonien, Serbien, Montenegro und das Kosovo genehmigt. Im Rahmen des Programms CARDS werden so für das Jahr 2003 insgesamt 334 Millionen Euro für den Wiederaufbau der Länder bereitgestellt. Das Ziel der Finanzierung ist die Stabilisierung der Region und die Annäherung der Länder an die Europäische Union. Seit 1991 wurden hierfür bereits mehr als 6 Milliarden Euro ausgegeben. Die Jahresprogramme werden in Zusammenarbeit mit den Regierungen, den EU-Mitgliedsstaaten, anderen Gebern und, soweit möglich, Vertretern der Zivilgesellschaft erstellt.
Vom 12.-14.09.2003 findet in Radolfzell am Bodensee das Dritte Internationale Samariter-Forum "Helfen und Retten" statt. Es wird sich mit den Konsequenzen aus der letztjährigen Flutkatastrophe für die Mitgliedsverbände beschäftigen.
Nach der zunehmend bitter geführten Auseinandersetzung um den Irak zwischen Frankreich und Großbritannien ist am Donnerstagabend in Brüssel der Frühjahrs-Gipfel der EU-Staats- und -Regierungschefs in einer gespannten Atmosphäre eröffnet worden. Insbesondere von den Franzosen und den Briten wurde erwartet, auf Äußerungen zu verzichten, welche den der EU zugefügten Schaden noch verschlimmern und schließlich selbst gemeinsame Vorhaben wie die Wirtschaftsreformen oder die EU-Erweiterung in Mitleidenschaft ziehen könnten. Auch aus diesem Grund hielt die griechische Präsidentschaft ungeachtet der alles überschattenden Irak-Krise am eigentlichen Hauptthema des Frühjahrs-Gipfels fest: Am Freitag nahmen die Staats- und Regierungschefs die im Frühling fällige Zwischenbilanz der auf zehn Jahre angelegten Lissabon-Agenda von 2000 zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Europas vor. Unverändert auf dem Programm vom Freitag stand ferner die Aussprache der EU mit den Beitrittskandidaten.
Im Amtsblatt C 62 vom 15.03.2003 fordert die EU zur Einreichung von Vorschlägen bis zum 16.05.2003 für das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) auf. Es ersetzt die früheren 8 Aktionsprogramme in diesem Bereich.
Heute wird das neue Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingeleitet. Für den Zeitraum von 2003-2008 werden 312 Mio. Euro für des neue Programm aufgewendet. Die Kommission ruft daher zur Einreichung von Projektvorschlägen auf.
Die Europäische Kommission hat für das Jahr 2003 8,4 Mio. Euro zur Finanzierung der Operation ECHO Flight am Horn von Afrika zur Verfügung gestellt. Dieser Flugdienst ermöglicht die rasche Beförderung von Gütern des elementaren Bedarfs in Gebiete, in denen sie am dringensten gebraucht werden und die auf dem Landweg nur schwer oder gar nicht zugänglich sind.
Die Kommission stellt über ECHO humanitäre Hilfe im Wert von 6,6 Mio. Euro für die schwächsten Bevölkerungsgruppen in Serbien bereit Damit sollen zum einen Grundnahrungsmittel beschafft werden, zum anderen aber auch dauerhafte Lösungen für die etwa 160.000 Flüchtlinge aus Bosnien, Kroatien und dem Kosovo finanziert werden.
Als Reaktion auf die anhaltend dramatische humanitäre Krise im südlichen Afrika hat die EU ihre Unterstützung, die sich aus Beiträgen der Kommission und der Mitgliedstaaten zusammensetzt, auf 412 Mio Euro erhöht. Die Gelder kommen den 6 am stärksten betroffenen Staaten zu und können so 40% des Gesamtbedarfes der Region decken.
Die Europäische Kommission hat 2 Mio. Euro an finanzieller Hilfe bewilligt, um die humanitäre Notlage zu lindern, die durch den bewaffneten Konflikt und die Ausbreitung des Ebola-Virus im Kongo entstanden ist. Die Unterstützung wird über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) für die nächsten sechs Monate bereitgestellt.
Die Europäische Kommission hat über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) 8 Mio. Euro für die Unterstützung der Opfer des Konfliktes in Kolumbien bewilligt. Die Mittel werden überwiegend für die Bereitstellung von Nahrungsmittlen, Decken, Kochsets und Hygieneartikeln für die etwa 200.000 durch den Konflikt vertriebenen Menschen eingesetzt.
Vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren verhandelt, dass sich mit der Frage beschäftigt, inwiefern die Verlängerung der Arbeitszeit über 48 Wochenstunden hinaus zulässig ist. Der Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer hat kürzlich seinen Schlussantrag gestellt.
Im Rahmen des Programms ALA schreibt die Europäische Kommission einen Dienstleistungsauftrag betreffend die Förderung der regionalen Inegration in Indonesien aus. Die Einsendefrsit für die Bewerbungen ist der 03.04.2003.
Die Europäische Kommission hat über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) insgesamt 23 Millionen Euro bereitgestellt, um in Angola und Burundi bedürftige Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
Die Europäische Kommission hat ein humanitäres Hilfepaket im Wert von 5 Mio. Euro angenommen, das dazu beitragen soll, die dringendsten sich aus dem anhaltenden Konflikt, der Dürre und den Überschwemmungen ergebenden Bedürfnisse in Somalia zu decken. Dieser jüngste Finanzierungsbeschluss zielt auf die Sektoren ab, in denen der größte Bedarf besteht, nämlich Gesundheitsversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Nahrungsmittelsicherheit. Über eine Million Menschen werden von dieser Hilfe profitieren. Sie wird vom Europäischen Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet.
Kürzlich hat die Europäische Kommission drei humanitäre Hilfe-Pakete im Wert von 71 Mio. Euro verabschiedet. Die Mittel für die Demokratische Republik Kongo, Sierra Leone, Guinea, Liberia und den Sudan werden vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) der Europäischen Gemeinschaft verwaltet.
In Österreich werden momentan die ersten Krisenmanagementexperten der Europäischen Union ausgebildet. Innerhalb von zwei Wochen sollen 28 Teilnehmer aus den EU-Mitgliedsstaaten, den Beitrittsländern und einigen Krisengebieten intensiv auf mögliche Einsätze vorbereitet werden. Richter, Staatsanwälte, Menschenrechtsexperten, Verwaltungsmitarbeiter, Sozialarbeiter und Lehrer sollen lernen, ihre professionellen Kompetenzen in Krisengebieten einzusetzen.
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Beschlüssen zur humanitären Hilfe in Höhe von fast 17 Mio. Euro beschlossen. Die Hilfe wird über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) vergeben.
Die jüngsten Beschlüsse der Europäischen Kommission über humanitäre Hilfe sollen Flüchtlingen aus Angola in der Demokratischen Republik Kongo, Mexiko, Jemen und dem Sudan zugute kommen. Die Unterstützung wird über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) der Europäischen Gemeinschaft bereitgestellt.
Die Europäische Kommission hat in den letzten Wochen humanitäre Hilfen für mehrere Länder zugewiesen. Die Mittel werden über das Amt für humanitäre Hilfe ECHO bereitgestellt. Hier eine Zusammenfassung der Beschlüsse
Im Amtsblatt C 1 vom 04.01.2003 ruft die Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Programmes Maßnahmen von NRO zugunsten von Entwicklungsländern auf.
Die Kommission bereitet ein Soforthilfeprogramm für Nahrungsmittelhilfe für Eritrea im Wert von 10 Mio. Euro vor, das bis Jahresende angenommen werden soll. Dies entspricht rund 40.000 Tonnen Getreide, die ab März 2003 zur Verfügung stehen sollen.
Der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Michel Barnier und Joschka Fischer, Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, unterzeichneten am 12.12.2002 in Kopenhagen die Vereinbarung über die Auszahlung von 444 Millionen Euro für die durch die Hochwasser im August betroffenen Regionen. Es handelt sich hierbei um eine der vier ersten Auszahlungen aus dem Solidaritätsfond der Europäischen Union. Die Auszahlung aus dem Fonds für Österreich wurde ebenfalls am 12.12.2002 eingeleitet (vgl. Nachricht vom 13.12.2002)
Der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Michel Barnier und die Außenministerin der Republik Österreich, Benita Ferrero-Waldner, haben die Vereinbarung über die Auszahlung von 134 Millionen Euro für die durch die Hochwasser im August betroffenen Regionen in Österreich unterzeichnet. Es handelt sich hierbei um eine der vier ersten Auszahlungen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (vgl. Nachricht vom 13.11.2002).
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Opfer von Landminen in den vom Krieg verwüsteten Gebieten Sri Lankas mit 2 Millionen Euro humanitärer Hilfe zu unterstützen. Die Hilfe wird über ECHO, das Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission bereit gestellt.
Die Kommission will noch vor Ende des Jahres ein Nahrungsmittelsoforthilfeprogramm für Athiopien im Umfang von 70 Mio. Euro verabschieden. Die Hilfe umfasst die Lieferung von etwa 260.000 metrischen Tonnen (Mt) Getreide, die den Bedarf an Nahrungsmittelhilfe im ersten Halbjahr 2003 decken.
Im Amtsblatt C 306 vom 10.12.2002 hat die Europäische Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Programmes Maßnahmen von NRO zugunsten von Entwicklungsländern aufgerufen. Die Projekte sollen die Bekämpfung der Armut durch Unterstützung der benachteiligten Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern zum Ziel haben, speziell durch die Befriedigung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Stärkung der Entwicklungsfähigkeiten der Benachteiligten.
Die Europäische Kommission hat am 03.12.2002 eine Mitteilung über die Einbeziehung von Migrationsbelangen in die Beziehungen der EU zu Drittländern angenommen. Diese Mitteilung ist Vorreiter eines Konzepts, wonach Belange legaler und illegaler Migration in die Außenbeziehungen und Hilfeprogramme der EU einbezogen werden müssen.
Die Europäische Kommission hat weitere 4 Mio. Euro humanitärer Hilfe für die Dürreopfer in Äthiopien bewilligt. Das neue Hilfepaket ergänzt die bereits laufenden ECHO-Hilfeleistungen im Wert von 2,5 Mio. Euro. Das Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet diese Hilfe.
Am 28. und 29. November findet in Brüssel das erste von der EU-Kommission organisierte Forum zur zivilen Sicherheit statt. Auf dem Programm stehen Plenardebatten und Workshops zu den Gefahren durch nukleare, chemische und biologische Waffen oder Terrorangriffe. Ziel der Veranstaltung ist der Austausch von Informationen, Arbeitsweisen und Erfahrungen mit terroristischen Angriffen sowie bei Natur- und technischen Katastrophen. Spezielles Augenmerk gilt dabei der Zusammenarbeit beim Katastrophenmanagement auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene.
Die Europäische Kommission hat ein Hilfspaket für Kolumbien im Umfang von 1,85 Mio. Euro beschlossen. Aufgrund der jüngsten Intensivierung der bewaffneten Auseinandersetzungen hat sich die Zahl der Binnenvertriebenen zwischen Januar und Juni um rund 100 000 erhöht, was eine Steigerung von 81% gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet. Die Lebensbedingungen in den Konfliktgebieten haben sich stark verschlechtert, da die bewaffneten Gruppen ihre Militäraktionen verstärkt haben, die Zivilbevölkerung bedrohen und Blockaden errichten.
Heute haben das Europäische Parlament und der Rat der Auszahlung von 728 Mio. Euro aus dem kürzlich geschaffenen Solidaritätsfonds zugestimmt. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Kommission vor zwei Tagen gemacht (vgl. Nachricht vom 13.11.2002).
Am 14.11.2002 haben die Europäische Kommission und Eritrea ein Länderstrategiepapier und Richtprogramm unterzeichnet, das den Rahmen für das Kooperationsprogramm der EU von 2002 bis 2007 absteckt.
Die Europäische Kommission schlug heute eine Finanzhilfe von 728 Mio. Euro als Beitrag zur Behebung der Schäden vor, die die schweren Überschwemmungen im Sommer dieses Jahres angerichtet hatten. Damit wird erstmals der kürzlich geschaffene Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, aus dem Deutschland 444 Mio. Euro, Österreich 134 Mio. Euro, die Tschechische Republik 129 Mio. Euro und Frankreich 21 Mio. Euro erhalten sollen. Der heutige Vorschlag muss noch von der Haushaltsbehörde (Parlament und Rat) genehmigt werden, damit die Kommission mit der Auszahlung der Mittel noch vor Jahresende beginnen kann.
Die Europäische Kommission stellt für die vom Ausbruch des "El Reventador" betroffene Region in Ecuador humanitäre Hilfe in Höhe von 448 000 Euro zur Verfügung. Die Hilfe wird über das Amt für Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO) bereitgestellt. Diese schnelle Reaktion ist möglich durch das im Juni 2001 verabschiedete Beschlussverfahren für Hilfe der obersten Dringlichkeitsstufe (vgl. Nachricht vom 12.06.2001).
Die Europäische Kommission hat die Bereitstellung von humanitärer Hilfe für Nordkorea, die bhutanischen Flüchtlinge in Nepal und die burmesischen Flüchtlinge in Thailand durch das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) beschlossen.
Die Europäische Kommission hat am 28.10.2002 bekannt gegeben, dass sie weitere Mittel für die palästinensischen Gebiete bereitstellt. 7 Mio. Euro werden für humanitäre Hilfe eingesetzt, 7 Mio. Euro fließen in die Reform des Justizwesens, 5 Mio. Euro werden der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt und der Gesundheitssektor wird mit 10 Mio. Euro unterstützt. Die Unterstützung wird über das Amt für Humanitäre Hilfe der EU (ECHO) abgewickelt.
Am 22.10.2002 haben die europäischen Regierungen im Ministerrat für *Allgemeine Angelegenheiten* der Einrichtung eines EU-Katastrophenfonds zugestimmt. Damit besteht Einigung über den Katastrophenfonds, den das Europäische Parlament bereits am 10.10.2002 angenommen hatte. Die formale Annahme der Verordnung durch den Rat soll jetzt so schnell wie möglich erfolgen.
Im Amtsblatt L 281 vom 19.10.2002 veröffentlicht die Europäische Kommission das 11. Abkommen der Europäischen Gemeinschaften mit dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über die Flüchtlingshilfe in den Nahostländern zwischen 2002 und 2005. Die Unterstützung des UNRWA durch die EU soll kontinuierlich die Stabilisierung der Lage im Nahen Osten sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der betroffenen Bevölkerung und ihrer Aufnahmeländer fördern. So soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern geleistet werden
Aufgrund der fortwährenden desolaten Situation in Südafrika hat die Europäische Kommission beschlossen, insgesamt 310 Mio. Euro als humanitäre Hilfe zu spenden, hauptsächlich in die am stärksten betroffenen Länder Zimbabwe, Malawi und Zambia vgl. auch Nachricht vom 07.08.2002. Das südliche Afrka steht derzeit einer vergleichslosen humanitären Katastrophe gegenüber, verursacht durch Unwetter, politische und wirtschaftliche Probleme und zum erheblichen Teil durch die sich immer weiter verbreitende Seuche Aids.
Opfern von Straftaten und Terrorismus in der EU soll entsprechend einer Mindestnorm eine Entschädigung gewährt werden. Ein entsprechender Vorschlag für eine solche Richtlinie wurde nun von der EU-Kommission angenommen. Dieser Vorschlag sieht ebenfalls vor, ein System zur Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Behörden bei der Unterstützung von Opfern einzuführen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, humanitäre Hilfe für die Flutopfer in Chinas Provinzen Guangxi, Hunan und Yünnan bereitzustellen. Die im Sommer durch sintflutartige Regenfälle in weiten Teilen Chinas ausgelösten Erdrutsche und Überflutungen haben mehr als 80 Millionen Menschen in Mitleidenschaft gezogen und den Tod von 900 Menschen verursacht. An die drei Millionen Wohnungen wurden zerstört
Die Europäische Kommission hat 20,5 Mio. EUR für die Deckung der dringendsten Bedürfnisse der vom Tschetschenienkonflikt betroffenen Bevölkerung gebunden. Die Mittel werden über das Amt für humanitäre Hilfen (ECHO) bereitgestellt, für das Kommissionsmitglied Poul Nielson zuständig ist. Die aktuelle Entscheidung zielt auf die Sicherung humanitärer Grundbedürfnisse der vom Tschetschenienkonflikt betroffenen Bevölkerung während des Winters. Die Hilfsmaßnahmen konzentrieren sich hauptsächlich auf die Verteilung von Lebensmitteln und anderen Hilfsgütern.
Die Europäische Kommission hat vier Hilfsprogramme zugunsten von hochwassergeschädigten Gewerbebetreibenden und Landwirten in Deutschland genehmigt. Mit dieser schnellen Entscheidung möchte die Kommission ihre Solidarität mit den betroffenen Bürgern zum Ausdruck bringen. Am 4. und 6. September 2002 unterrichtete die deutsche Regierung die Europäische Kommission von ihrer Absicht, vier Hilfsprogramme für hauptsächlich im Osten Deutschlands niedergelasse hochwassergeschädigte Unternehmen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein aufzulegen. Wie zuvor angekündigt hat die Kommission die Programme rasch geprüft und kam zu der Schlussfolgerung, dass Deutschland die Hochwasserhilfen in der vorgeschlagenen Höhe auszahlen kann.
Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am 10.10.2002 den Bericht des EVP-Europaabgeordneten Rolf Berend über den Verordnungsvorschlag der Kommission mit den Modalitäten für einen Solidaritätsfonds der EU angenommen. Dieser Fonds soll Sofortmaßnahmen als Reaktion auf jüngste Überschwemmungen und bei ähnlichen Katastrophen in den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidatenländern zukünftig neben den Strukturfonds ermöglichen und diese ergänzen (vgl Nachrichten vom 11.09.2002 und 20.09.2002). Obwohl die Kommission vertraglich bisher nur 500 Mio. Euro für 2002 zugesichert hat, hat sie jedoch angekündigt, in diesem Jahr noch 1 Mrd. Euro auszuzahlen.
Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Finanzierungsbeschluss über 500.000 Euro für die Unterstützung gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Uganda angenommen, die von Unsicherheit und Dürre bedroht sind. Die Mittel werden über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) bereitgestellt, für das Kommissionsmitglied Poul Nielson zuständig ist.
Die Europäische Kommission hat am 18.09.2002 einen Verordnungsvorschlag mit den Modalitäten für einen Katastrophenfonds der EU vorgelegt. Damit wird der erste Schritt zur EU-Katastrophenhilfe, über die wir unter anderem in der Nachricht *EU-Katastrophenfonds wird konkreter* berichtet haben, realisiert.
Anlässlich der *Flusskonferenz* im Bundesbauministerium am 15. September in Berlin bekräftige Guy Crauser, Generaldirektor für Regionalpolitik der Europäischen Kommission, die Entschlossenheit der Kommission *den Wiederaufbau in den betroffenen Regionen voranzutreiben*.
Um Flutwellen von europäischen Flüssen besser vorhersagen, und Bewohner von Flussanrainerstaaten früher warnen zu können, wurde vom Gemeinsamen Forschungszentrum (JCR) der Europäischen Kommission das Computersystem LISFLOOD entwickelt.
Die Europäische Kommission hat am 11.09.2002 auf Vorschlag von Haushaltskommissarin Michaele Schreyer den Entwurf für eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission über die Einrichtung eines EU-Katastrophenfonds angenommen. *Die jüngsten verheerenden Überschwemmungen in haben deutlich gemacht, die Menschen bei solchen Katastrophen finanzielle Hilfe der EU erwarten*, sagte Frau Schreyer. Daher habe die Kommission vorgeschlagen, einen EU-Solidaritätsfonds zu schaffen, der im Falle gravierender Katastrophen in einem Mitgliedsstaat oder in einem Bewerberland, über dessen Beitritt derzeit verhandelt wird, eine rasche Hilfe möglich macht.
Die Europäische Kommission stellt ein humanitäres Hilfspaket in Höhe von 1,3 Mio. Euro für den vom Kälteeinbruch heimgesuchten Süden Perus und die Region Potosi in Bolivien bereit.
Als Teil der Soforthilfe der EU für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen können im Rahmen des EU-Aktionsprogramms JUGEND auch Hochwasserprojekte unterstützt werden.
In ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause hat die Europäische Kommission am 28.08.2002 über die EU-Hilfen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe beraten. Sie schlug die Einrichtung eines Katastrophenfonds vor, der in diesem Jahr noch 500 Mio. Euro erhalten und ab Januar 2003 mit 1 Mrd. Euro jährlich ausgestattet werden soll. Zur unmittelbaren Finanzierung der Flutschäden beschloss die Kommission, etwa 8 Mio. Euro aus den Strukturfonds für den Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen bereitzustellen.
Die Europäische Kommission hat weitere finanzielle Unterstützung in Höhe von 2 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in den am schlimmsten betroffenen Regionen in Angola angekündigt. Dabei bekommen 15.000 bedürftige Familien Notfallunterstützung. Für bis zu 200.000 Menschen werden Erste Hilfe Maßnahmen bereitgestellt. Zusätzlich erhalten 2.000 unterernährte Kinder therapeutische Ernährung und 20.000 schlecht ernährte Jugendliche ein zusätzliches Ernährungsprogramm.
Am 26.08.2002 hat die Europäische Kommission ein weiteres umfangreiches humanitäres Hilfspaket für Afghanistan angekündigt . 16,7 Mio. Euro werden zur Unterstützung einer Reihe von Maßnahmen unter anderem für Rückkehrer, für die von der Dürre betroffene Bevölkerung und die Logistik bereitgestellt. Die Hilfe wird über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO), das der Aufsicht von Kommissionsmitglied Poul Nielson unterstellt ist, verfügbar gemacht.
Die Europäische Kommission hat aus den zur Förderung der Ernährungssicherheit vorgesehenen Haushaltsmitteln weitere 16 Mio. Euro für die Opfer der derzeitigen Hungersnot in Malawi bereitgestellt. Diese Mittel werden eingesetzt, um in der zweiten Jahreshälfte die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen mit Nahrungsmitteln zu versorgen und die Fähigkeit Malawis zur Bewältigung dieser Ernährungskrise zu stärken. Damit sollen insgesamt 40 000 Tonnen Mais aufgekauft werden.
Die Europäische Kommission hat kürzlich fünf Finanzierungsbeschlüsse angenommen, mit denen humanitäre Hilfe für Kambodscha (4,8 Mio. EUR), Myanmar (2 Mio. EUR), Iran (0,5 Mio. EUR), Madagaskar (1 Mio. EUR) und China (2 Mio. EUR) bereitgestellt wird. Die Hilfe wird vom Europäischen Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet, für das Kommissar Poul Nielson verantwortlich ist.
Die Kommission hat am 07.August 2002 angekündigt, dass sie angesichts der anhaltenden Ernährungskrise im südlichen Afrika ihre Hilfe bis September auf 148,5 Mio. EUR erhöhen wird. Die Gelder sind in erster Linie für die am stärksten betroffenen Länder gedacht, d.h. Simbabwe, Malawi und Sambia.
Die Europäische Kommission hat 4,175 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Nordkorea bereitgestellt. Im letzten Jahrzehnt hat die fortlaufende Wirtschaftskrise das Land in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht, was die Versorgung mit Nahrungsmitteln und die Gesundheitsversorgung betrifft. Mit der Hilfe soll hauptsächlich die grundlegende Gesundheitsversorgung für die am meisten gefährderten Bevölkerungsgruppen sichergestellt werden.
Der Ministerrat und das Europäische Parlament haben auf Antrag der Kommission weitere 65 Mio. Euro für humanitäre Zwecke im südlichen Afrika, Afghanistan und dem Nahen Osten aus der Soforthilfe-Reserve des EG-Haushalts bereitgestellt. Außerdem wurde eine zusätzliche Finanzhilfe für den Wiederaufbau in Afghanistan vorgeschlagen.
Die Europäische Kommission hat weitere 1,75 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Eritrea angekündigt, die über das Amt für Humanitäre Hilfe der EU (ECHO) vergeben werden.
Die Europäische Kommission hat etwa 3 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bewilligt, die für Flüchtlinge und Vertriebene in Timor (1,935 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt werden und Maßnahmen in Tibet (730.000 Euro) sowie in Haïti (400.000 Euro) unterstützen. Die Hilfe wird über das Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) bereit gestellt.
Poul Nielson, der für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständige Kommissar der Europäischen Union, reist vom 15. bis zum 17. Juli zu einem offiziellen Besuch nach Nigeria. Einer der wichtigsten Aspekte dieses Besuchs wird die gemeinsame Unterzeichnung mit den zuständigen Behörden Nigerias des Länderstrategiepapiers für Nigeria und des Nationalen Richtprogramms (NRP) für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds sein. Einschließlich der Restbeträge aus den vorhergehenden Programmen belaufen sich die im Rahmen des NRP für den Zeitraum 2002-2007 bereitgestellten Mittel auf insgesamt 596 Mio. Euro.
In Amtsblatt C 165 vom 11.07.2002 ruft die Kommission zur Einreichung von Vorschlägen zur dezentralen Zusammenarbeit in den Entwicklungsländern (Haushaltslinie B7-6002) für die Jahre 2002 und 2003 auf. Die Antragstfirst ist der 28.10.2002. In Amtsblatt C 178 vom 26.07.2002 wurden die Teilnahmebedinungen korrigiert.
Die Europäische Kommission hat einen Globalplan mit Mitteln in Höhe von 13 Mio. Euro zur Unterstützung der Opfer der andauernden humanitären Krise im Irak angenommen. Die vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwalteten Mittel werden für Maßnahmen im Bereich medizinische und Lebensmittelversorgung für die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen sowie für die Verbesserungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eingesetzt werden.
Die Europäische Kommission hat in zwei gesonderten Beschlüssen 6 Millionen Euro für die Opfer des Nahrungsmittelmangels in Simbabwe bereitgestellt. Die Mittel werden hauptsächlich dazu verwendet, Nahrungsmittelhilfe an die ärmsten Familien in den am stärksten betroffenen Distrikten des Landes zu verteilen, Ergänzungsnahrung für Kinder bereitzustellen und die von dem Umsiedlungsprogramm betroffenen Arbeiter in der Landwirtschaft zu unterstützen.
Die Europäische Kommission hat einen mit 14,3 Mio. Euro ausgestatteten Globalplan genehmigt, damit die Hilfe für die mehr als 150.000 Flüchtlinge aus der Westsahara, die in der Tindouf-Region in Algerien leben, fortgesetzt werden kann. Die Hilfe wird über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) abgewickelt, für das Kommissionsmitglied Poul Nielson zuständig ist.
Die Europäische Kommission stellt zusätzliche humanitäre Hilfe in Höhe von 4,5 Millionen Euro zur Verfügung, um den Opfern des Tschetschenien-Krieges bis Ende des Jahres zu helfen. Die finanzielle Unterstützung soll die elementarste Grundversorgung der Menschen sichern, die vom Konflikt in Tschetschenien und den Nachbarstaaten betroffen sind. Insbesondere Binnenvertriebene, Rückkehrer, Kinder und andere gefährdete Bevölkerungsgruppen sollen von der Zuwendung profitieren. Der Schwerpunkt der Hilfe wird auf die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, medizinischer Versorgung, Grundausstattung und Unterkünften gelegt.
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit einer Bestandsaufnahme der Maßnahmen zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der EU bei Terroranschlägen verabschiedet.
Im Rahmen des Programms Tacis schreibt die Europäische Kommission voraussichtlich im Juni 2002 einen Dienstleistungsauftrag betreffend den Auf- und Ausbau der Leistungsfähigkeit bei der Reform der Sozialpolitik in der NUS-Republik Moldau aus.
Die Europäische Kommission fasste eine Reihe von Beschlüssen über die Bereitstellung humanitärer Hilfe in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro zugunsten von Indien, Sri Lanka, Uganda und Äthiopien. Die Mittel werden über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) bereitgestellt, das dem Kommissionsmitglied Poul Nielson untersteht.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, 800.000 Euro für Ecuador bereitzustellen, um den Bevölkerungsgruppen zu helfen, die in den Küstengebieten wohnen und Opfer der durch den Dauerregen während der Monate Februar, März und April 2002 verursachten Überschwemmungen wurden. Die Mittel werden durch das Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) der Kommission bereitgestellt, für das Kommissar Poul Nielson zuständig ist.
Die Europäische Kommission hat drei Beschlüsse über humanitäre Hilfe in Höhe von mehr als 4 Mio. Euro für Indonesien, Kambodscha und birmanische Flüchtlinge an der birmanisch/thailändischen Grenze gefasst. Die Abwicklung der Hilfe erfolgt über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO), das zum Aufgabenbereich von Kommissar Poul Nielson gehört.
Die Europäische Kommission hat im Anschluss an die Unterzeichnung des Friedensabkommens am 04.04.2002 in Angola einen Aktionsplan zur Unterstützung der Bevölkerung aufgestellt. Insgesamt 125 Mio. Euro wurden aus dem Gemeinschaftshaushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bereitgestellt, um ein breites Maßnahmenspektrum zu finanzieren, das Soforthilfe, Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit, Unterstützung für Vertriebene und Rückkehrer sowie Minenräummaßnahmen umfasst.
Die Europäische Kommission sieht für die Bereitstellung humanitärer Hilfe 1,5 Millionen Euro für Malawi und 2 Millionen Euro für Somalia vor.
Die Europäische Kommission hat ein Nahrungsmittelhilfeprogramm im Wert von 29,4 Mio. Euro genehmigt, das dazu beitragen soll, die Nahrungsmittelkrise in Afghanistan zu bekämpfen und die Ernährungssicherheit im Land zu erhöhen.
Im Amtsblatt C 113 vom 14.05.2002 ruft die Europäische Kommission zur Einreichung von Projektvorschlägen im Bereich der Zusammenarbeit der Gemeinschaft hinsichtlich des Katastrophenschutzes auf. Das Programm soll Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zum Schutz von Personen und Gütern und damit auch der Umwelt bei natur- und technologiebedingten Katastrophen unterstützen und ergänzen. Antragsfrist ist der 25.06.2002.
Die Europäische Kommission hat einen Soforthilfebeschluss über Hilfe in Höhe von 3,5 Mio. Euro für die Opfer des Konflikts in den palästinensischen Gebieten gefasst. Bereits Anfang April wurde in diesem Zusammenhang humanitäre Hilfe in Höhe von 5 Mio. Euro gewährt. Die Mittel werden vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet und über sieben erfahrene NRO, die zu den ECHO-Partnern in der Region gehören, und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) bereitgestellt.
Die Europäische Kommission hat eine Nahrungsmittelhilfe im Wert von 6,5 Mio. Euro zur Unterstützung der Bevölkerung Simbabwes genehmigt. Außerdem stellt die Europäische Kommission für bedürftige Bevölkerungsgruppen in Guatemala, Honduras und Nicaragua humanitäre Hilfe in Höhe von 2 Mio. Euro bereit.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Observatorium für die Entwicklung der sozialen Dienste in Europa veranstalteten in Zusammenarbeit mit der Euregio Maas-Rhein und der Regio Aachen e.V. am 23./24.04.2002 eine Tagung zum Thema *Grenzüberschreitende soziale Dienste/Sozialarbeit*.
Die Europäische Kommission hat fünf Beschlüsse über humanitäre Hilfe für Laos, Burkina Faso, ECHO-Flight, somalische und birmanische Flüchtlinge und Erdbebenopfer in El Salvador gefasst. Die Abwicklung der Hilfe erfolgt über ihr Amt für humanitäre Hilfe (ECHO).
Die Europäische Kommission hat in den Amtsblättern C 102 vom 27.04.2002 und C 103 vom 30.04.2002 zur Einreichung von Vorschlägen für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte aufgerufen. Antragsfrist für alle vier Maßnahmenbereiche ist der 29.07.2002.
Die Europäische Kommission hat einen Gesamtplan mit einem Finanzvolumen von 10 Millionen Euro zur Unterstützung der Opfer der schlimmsten Dürre angenommen, die Tadschikistan seit 75 Jahren gekannt hat. In den nächsten zwölf Monaten kann mit den über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) bereitgestellten Mittel nahezu 55.000 Einwohnern, darunter 15.000 Kindern, die unter schwerer oder akuter Unterernährung leiden, grundlegende Nahrungsmittelhilfe bereitgestellt werden.
Das INTERREG-Programm für Nordwesteuropa ist von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Dieses Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B läuft bis 2006 und sieht EU-Fördermittel in Höhe von etwa 329 Mio. Euro vor. Es betrifft die transnationale Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten Irland, Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich sowie der Schweiz als Drittland. Weitere 326 Mio. Euro werden aus nationalen und regionalen Mitteln bereitgestellt, wodurch insgesamt etwa 655 Mio. Euro zur Verfügung stehen werden.
Die Europäische Kommission hat zwei Beschlüsse über humanitäre Hilfe für Afghanistan im Wert von insgesamt 19.135.000 Euro gefasst. Diese Hilfe wird von ECHO, dem Kommissar Poul Nielson direkt unterstehenden Europäischen Amt für humanitäre Hilfe, verwaltet. Mit dem ersten Beschluss über mehr als 17 Millionen Euro wird sichergestellt, dass die am meisten durch den Bürgerkrieg, die Dürre und die Auseinandersetzungen gefährdeten Gruppen weiterhin Unterstützung erhalten. Mit dem zweiten Soforthilfebeschluss werden über 2 Millionen Euro für die Opfer des Erdbebens bereitgestellt, das sich am 25. März im Gebiet von Baghlan ereignete.
Der für Regionalpolitik zuständige Kommissar Michel Barnier gab am 25.04.2002 die Genehmigung eines Programms für den Alpenraum durch die Europäische Kommission bekannt. Das Programm trägt zur transnationalen Zusammenarbeit zwischen Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien (in der Europäischen Union) sowie Slowenien, der Schweiz und Liechtenstein bei und wird - für die beteiligten Mitgliedstaaten - im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B finanziert.
Die Europäische Kommission stellt Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro zur Verfügung, um die palästinensische Bevölkerung Westjordanlands und des Gazastreifens mit Lebensmitteln zu unterstützen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um zu sichern, dass die betroffene Bevölkerung in den kommenden Monaten Zugang zu lebenswichtigen Nahrungsmitteln hat.
Das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) hat einen Bericht über bedeutende Ereignisse und wichtige Arbeits- und Aufgabenfelder ECHOs im Jahr 2001 veröffentlicht. Diese Publikation trägt den Titel *Sustaining hope in a changing world ECHO 2001* und ist ausschließlich in englischer Sprache erhältlich.
Im Amtsblatt C 75 vom 26.03.2002 ruft die Europäische Kommission zur Einreichung von Projektvorschlägen im Bereich der Zusammenarbeit der Gemeinschaft hinsichtlich des Katastrophenschutzes auf. Das Programm soll die Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zum Schutz von Personen und Gütern und damit auch der Umwelt bei natur- und technologiebedingten Katastrophen unterstützen und ergänzen. Die Zusammenarbeit, der Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten soll gefördert werden. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer Kofinanzierung. Antragsfrist ist der 10.05.2002.
Den EU-Staaten fehlt bisher eine einheitliche Flüchtlingsdefinition und so hängt die Anerkennung als Flüchtling von den Kriterien des jeweiligen Mitgliedsstaates ab. Diese Schutzkriterien sollen nun EU-weit abgestimmt werden - als ein Baustein einer gemeinsamen Asylpolitik. Dazu hat die EU-Kommission einen *Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen KOM (2001) 510* präsentiert.
Auf Initiative des Vorstandes diskutierten ehren- und hauptamtliche Führungskräfte der Arbeiterwohlfahrt aus dem Bezirk Mittelrhein am 15. und 16.03.2002 in Brüssel Chancen und Risiken der europäischen Integration für die Arbeit des Verbandes. Die Fachtagung "Europäisierung des Sozialen Herausforderung und Reglementierung der Wohlfahrtsverbände durch die europäische Integration", zu der Fachleute der EU, der Bundespolitik und der Wohlfahrtsverbände geladen waren, thematisierte sowohl die Auswirkungen des EU-Wettbewerbs- und Beihilferechts als auch der zunehmenden Europäisierung der Sozialpolitik auf die Aufgaben und Leistungen der AWO.
Mit der Einrichtung von Orthopädiewerkstätten sowie weiteren Projekten zur Sicherung der Basisgesundheitsversorgung wollen sich die Johanniter am Wiederaufbau von Afghanistan beteiligen.
Die Kommission stellt weitere 2,5 Millionen Euro für die Opfer der Dürre im Norden und Nordosten Kenias zur Verfügung.
Der Europäische Rat ist am 15. und 16. März 2002 zu seiner Frühjahrstagung zur Lage der Europäischen Union im Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich zusammengetreten. Dabei sollte u.a. die Lissabonner Strategie und ihre Umsetzung erörtert werden.
Die Europäische Kommission hat für die Bewohner der Halbinsel Jaffna (Sri Lanka) Humanitäre Hilfe in Höhe von 1 Mio. Euro genehmigt, um vor allem für die bedürftigsten Menschen auf der Halbinsel die Gesundheits- und Nahrungsmittelversorgung zu verbessern.
Westgeorgien wurde im Jahre 2001 erneut durch eine Dürreperiode schwer in Mitleidenschaft gezogen. Auf der Grundlage zweier Gutachten, welche die Vereinten Nationen und das georgische Landwirtschaftsministerium in der Region vornahmen, entschied die Europäische Kommission, den geschädigten Bauernfamilien 700.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um die negativen Folgen der Dürre zu lindern. Die bereitgestellten Mittel werden durch das Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO), unter der Verantwortung des Kommissars Poul Nielson, verteilt.
Der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Michel Barnier verkündete am 19.02.2001 die Genehmigung eines im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III finanzierten Programms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich. Hauptziel des Programms der Region *Saarland-Moselle/Lothringen-Westpfalz* ist es, die wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit beiderseits der Grenze zu fördern.
Am 19.02.2002 hat die Kommission drei Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland genehmigt. Es handelt sich dabei um die Programme der Regionen Sønderjylland und Schleswig (13,8 Mio. Euro), Fyns Amt und K.E.R.N. (9,9 Mio. Euro) sowie Storstrøms Amt und Ostholstein-Lübeck (9,6 Mio. Euro).
Die Europäische Kommission hat am 18.02.2002 entschieden, das Integrierte Regionale Informationsnetzwerk (IRIN) der UNO mit 700.000 Euro zu unterstützen. IRIN operiert im Auftrag des Amtes für die Koordination Humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN-OCHA). Mit Hilfe neuester Technologien stellt der Service den weltweit operierenden Hilfsorganisationen präzise und frühzeitige Informationen über aktuelle Krisenherde zur Verfügung.
Der Rat der Europäischen Union hat am 28.01.2002 eine Entschließung zur Verstärkung der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz angenommen. Die Kooperation soll sich insbesondere auf die Aus- und Fortbildung erstrecken. In seiner Entschließung fordert der Rat die Kommission auf, im Rahmen einer Pilotphase ein gemeinschaftsweites Netz der in den Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes tätigen Schulen und Ausbildungszentren einzurichten. Daraus soll gegebenenfalls eine Europäische Akademie für Katastrophenschutz hervorgehen.
Die Europäische Kommission erarbeitete einen neuen Globalplan für 2002, um kontinuierlich humanitäre Unterstützung für die Kriegsopfer in Angola zur Verfügung zu stellen. Das Amt für Humanitäre Hilfe der EU (ECHO) verteilt die 8 Mio. Euro mittels Partnerorganisationen und internationalen Agenturen, die vor Ort tätig sind.
Die Europäische Kommission und die Regierung der Republik Tschad haben am 11.02.2002 in N'Djamena ein Kooperationsprogramm für den Zeitraum 2002-2007 über 202 Millionen Euro unterzeichnet. Die Mittel für diese Zuschüsse stammen aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Die Mittel werden zur Verwirklichung vorrangiger Ziele wie der Armutsbekämpfung, der Demokratisierung und der Stärkung des Rechtsstaats eingesetzt.
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III (B) finanziert die Europäische Kommission ein Programm für den Nordseeraum. Daran sind Regionen in Belgien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Schweden, dem Vereinigten Königreich und Norwegen beteiligt. Im Mittelpunkt des Programms stehen raumordnerische Maßnahmen für den Nordseeraum.
Im Rahmen der Ausrichtung A (grenzübergreifende Zusammenarbeit) der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III startet in den kommenden Wochen die Umsetzung im Fördergebiet *Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein*. Das Fördergebiet erstreckt sich über Teile Baden-Württembergs und Bayerns sowie über Vorarlberg (A), das Fürstentum Liechtenstein und einige Kantone der Schweiz.
Die Europäische Kommission hat eine weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket für humanitäre Hilfe zugunsten der Opfer der Krise in den westafrikanischen Ländern Sierra Leone, Guinea und Liberia beschlossen. In dem vom Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) ausgearbeiteten Globalplan 2001 aus für die Westküste Afrikas sind 17 Mio. Euro für die Fortsetzung der Hilfe zugunsten der Flüchtlinge und Vertriebenen und der lokalen Bevölkerung in den Krisengebieten vorgesehen.
Die Europäische Kommission hat ihren Globalplan 2002 für humanitäre Hilfe für die Opfer der Krise im Sudan angenommen. Mit den 17 Mio. Euro soll dem Suden geholfen werden, dessen Bevölkerung nach wie vor unter dem nun bereits neunzehn Jahre währenden Bürgerkrieg zwischen der sudanesischen Regierung und Aufständischengruppen, die weite Teile Südsudans kontrolliert, leidet.
Die Europäische Kommission hat ihre vorgesehenen Hilfsleistungen für die Demokratische Republik Kongo im Jahr 2002 vorgestellt. Diese umfasst die Entwicklungshilfe, für die 120 Mio. Euro vorgesehen sind, und die humanitäre Hilfe (32 Mio. Euro). Als Soforthilfe nach dem Vulkanausbruch in Goma am 17.01.2002 stellt die Kommission zusätzlich 5 Mio. Euro bereit.
Die Europäische Kommission fasste Ende Dezember 2001 verschiedene Beschlüsse im Rahmen der humanitären Hilfe. Die Hilfe, die für die palästinensischen Gebiete (2,5 Mio. Euro), die Anden (1,8 Mio. Euro), Mexiko (1,8 Mio. Euro), Kenia (1,5 Mio. Euro), die Philippinen (1,46 Mio. Euro), Armenien (1 Million Euro) und Kambodscha (0,7 Mio. Euro) bestimmt ist, wird über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) abgewickelt, für das Kommissionsmitglied Poul Nielson zuständig ist.
Die Europäische Kommission wird die von Nichtregierungsorganisationen (NROs) geleistete Wiederaufbauhilfe in Afghanistan mit 11,6 Millionen Euro unterstützen. Neun dementsprechende Grundlagenentscheidungen wurden am 18. Dezember 2001 verabschiedet.
Auf Ersuchen der Staats- und Regierungschefs der EU hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Katastrophenschutz vorgelegt. Darin werden die Maßnahmen erläutert, die sie getroffen hat, um als Reaktion auf Terrordrohungen ihre Ressourcen sowie vorhandenes Fachwissen und Netze im Bereich des Katastrophenschutzes zu mobilisieren. Die Mitteilung gibt eine Übersicht über das koordinierte Dringlichkeitsprogramm der Kommission gegen Bioterrordrohungen. Für die Verwaltung und Koordinierung der Katastrophenschutzmaßnahmen wird die Kommission einen hochrangigen europäischen Koordinator nominieren.
Am 12.12.2001 nahm die Kommission eine neue Strategie für Bosnien und Herzegowina an. In den kommenden drei Jahren (2002-2004) stehen 172,4 Mio. Euro aus dem CARDS-Programm für die Stabilisierung der Demokratie, den Ausbau der Verwaltung, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Umwelt und natürliche Ressourcen und Justiz- und Innenpolitik zur Verfügung.
Am 14. und 15. Dezember trat der Europäische Rat der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Laeken zusammen. Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU sollte über die Reform der europäischen Institutionen und die Zukunft der EU beraten werden. *Die Union müsse demokratischer, effizienter und transparenter werden* hatten die Staats- und Regierungschefs der Union gefordert.
Die Europäische Kommission hat am 18.12.2001 über das Europäisches Amt für humanitäre Hilfe (ECHO), für das Kommissar Nielson zuständig ist, 3 Mio. Euro zur Vorbereitung auf Naturkatastrophen und deren Vermeidung im karibischen Raum bereitgestellt. Dieser Finanzierungsbeschluss richtet sich an 15 AKP-Staaten, die das Abkommen von Cotonou unterzeichnet haben, 7 überseeische Länder und Gebiete und Kuba.
Der für Regionalpolitik zuständige europäische Kommissar Michel Barnier gab am 13.12.2001 die Genehmigung eines Förderprogramms zugunsten der *Euregio Maas-Rhein* für den Zeitraum 2000-2006 durch die Europäische Kommission bekannt. Die Europäische Union stellt für dieses Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 52,7 Mio. Euro bereit. Das Programm betrifft die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden.
Die Europäische Kommission hat am 14.12.2001 beschlossen, 200 000 Euro bereitgestellt. Diese Mittel werden über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) bereitgestellt, das Kommissar Poul Nielson untersteht, und sollen Armenien dabei helfen, die schweren Folgen der Dürre 2000 zu überwinden.
Das Amt für humanitäre Hilfe der EU, ECHO, stellt 2,5 Mio. Euro für die Verteilung von Nahrungsmittelpaketen an rund 160.000 bedürftige Flüchtlinge in Serbien bereit, die in Privatunterkünften und Gemeinschaftszentren untergebracht sind. Diese Hilfe ergänzt die vom Welternährungsprogramm (WEP) verteilte Grundnahrungsmittelhilfe. Damit werden die harten Lebensbedingungen für die Flüchtlinge in der schwierigsten Zeit des Jahres, d.h. im Winter, etwas gelindert.
Die EU-Außenminister haben am 10.12.2001 zwei wichtige Personalentscheidungen getroffen. Der österreichische Politiker Erhard Busek wird als Nachfolger von Bodo Hombach neuer Koordinator für den internationalen Balkan-Stabilitätspakt. Der deutsche Diplomat Klaus-Peter Klaiber wurde zum EU-Sonderbeauftragten für Afghanistan ernannt.
Angesichts zweier Wirbelstürme in Zentralamerika, Kuba und Jamaica hat die Kommission am 06.12.2001 über das Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO), das Kommissionsmitglied Poul Nielson untersteht, humanitäre Hilfe von insgesamt 3,3 Mio. Euro bereitgestellt.
Die Europäische Kommission hat am 05.12.2001 beschlossen, weitere 7,5 Mio. Euro im Rahmen der Nahrungsmittelsoforthilfe für die Opfer der anhaltenden Krise im Westjordanland und im Gazastreifen bereitzustellen. Die Hilfe wird vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet, für das Kommissar Poul Nielson zuständig ist.
Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt C 342 vom 05.12.2001 zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Entwicklungsfragen, die gemeinsam mit in der Entwicklung tätigen europäischen NRO finanziert werden, aufgefordert. Antragsfrist ist der 18.03.2001.
Die Europäische Kommission hat am 03.12.2001 beschlossen, weitere 7,5 Mio. Euro im Rahmen der humanitären Hilfe für die Opfer der anhaltenden Tschetschenienkrise bereitzustellen. Die Hilfe wird vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet, für das Kommissar Poul Nielson zuständig ist.
Bevor Kommissar Poul Nielson Pakistan und Afghanistan verließ, kündigte er weitere humanitäre Hilfe in Höhe von 8,5 Mio. Euro für die Opfer des Afghanistankrieges an. Die Verteilung der Mittel wird durch das Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO) koordiniert.
Die Europäische Kommission hat am 29. November 700 000 Euro als Hilfe für 900 000 Bürgerkriegsopfer genehmigt, die sich als Vertriebene auf der Jaffna-Halbinsel Sri Lankas aufhalten. Die Verteilung der Mittel wird durch das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) unter der Leitung von Kommissar Poul Nielson koordiniert.
Die Europäische Kommision hat am 23.11.2001 beschlossen, 2 Mio. Euro als Beitrag zur Nahrungsmittelversorgung für die mehr als 100.000 Flüchtlinge aus Bhutan bereit zustellen, die zurzeit in Lagern in den nepalesischen Provinzen Jhapa und Morang leben. Bei dieser Maßnahme arbeitet das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO), das unter der Leitung des Kommissars Poul Nielson steht, mit dem Welternährungsprogramm (WFP) zusammen, das die Nahrungsmittel über das nepalesische Rote Kreuz an die Flüchtlinge verteilen wird.
Die Europäische Kommission hat am 19.11.2001 zwei Hilfsprogramme in Höhe von insgesamt 13,3 Mio. Euro für Mazedonien im Rahmen der Programme ECHO und CARDS bewilligt.
Die Kommission hat mit vier Beschlüssen humanitäre Hilfe für die Überschwemmungsopfer in Vietnam. China und Nordkorea sowie für die Dürreopfer in Kambodscha in Höhe von insgesamt 1,85 Mio. Euro genehmigt. Die Hilfe wird vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet, für das Kommissar Poul Nielson zuständig ist.
Die Europäische Kommission hat eine zusätzliche Hilfe in Höhe von 2 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Südperu nach dem Erdbeben am 23.Juni diesen Jahres beschlossen. Organisiert wird die Hilfe durch das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) unter der Leitung des Kommissars Poul Nielson. Dieser Beitrag kommt zu den 115 Mio. Euro hinzu, die seit dem Juni das Notwendigste der Opfer bereitstellen sollten.
Die Europäische Kommission hat am 15. November 2001 eine Mitteilung über eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung verabschiedet. Sie macht damit deutlich, dass sie bereit ist, ihre Katalysatorfunktion wahrzunehmen, damit die europäische Debatte über diese Facette der Migrationsproblematik, die oftmals tragische menschliche Schicksale zur Folge hat, abgeschlossen werden kann. Ziel ist es, binnen der im Vertrag von Amsterdam vorgesehenen Fristen konkrete und kohärente Instrumente zu schaffen.
Der für Entwicklung und humanitäre Hilfe (ECHO) zuständige EU-Kommissar Poul Nielson hat in dieser Woche das Nationale Richtprogramm für Burundi in Höhe von 65 Mio. Euro unterzeichnet. Mit diesem Programm wird der Rahmen für die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und Burundi für die kommenden drei Jahre festgelegt.
Das Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) der Europäischen Union hat die Details einer neuen Entscheidung für humanitäre Hilfe in Höhe von 15 Mio. Euro für humanitäre Hilfe für die Opfer der Krise in Afghanistan veröffentlicht. Dieser neue Finanzierungsbeschluss wird die Arbeit verschiedener Nichtregierungsorganisationen und UN-Partnereinrichtungen unterstützen, die die betroffenen Bevölkerungsgruppen mit dem Notwendigsten versorgen.
Die Europäische Kommission hat am 13.11.2001 in Zusammenarbeit mit dem Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) eine Soforthilfe für die Opfer der Fluten am vergangenen Wochenende in Algerien in Höhe von 750000 Euro genehmigt.
Eine sämtliche Tagungsreferate umfassende Dokumentation des Forums (Köln: BFS-Verlag 2001, 120 S., ISBN 3-932559-32-0) kann bei der BFS Service GmbH, Tel. 0221.97356-159, -160, Fax -164, E-Mail: BFS-SERVICE@sozialbank.de zum Preis von DM 15,00 inkl. MWSt. und Versandkosten bestellt werden.
Auf einer internationalen Benefiz-Veranstaltung, die am 23.10.2001 in Madrid stattfand, hat Poul Nielson, Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, die politische und finanzielle Unterstützung der Kommission für die Anstrengungen der peruanischen Regierung vorgestellt, um dort die Lebensbedingungen und soziale Fürsorge der Bevölkerung zu steigern.
Die Europäische Kommission hat eine Soforthilfe für die Opfer des Orkans am 09.10.2001 im Süden von Belize beschlossen. Dieser kleine aber kräftige Orkan Iris hat mit einer Stärke von 4 getobt. Organisiert durch das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) , unter der Leitung von Kommissionar Poul Nielson, sollen die 500 000 Euro helfen, die größte Not der Opfer zu lindern. So weit geschätzt werden kann, sind zwischen 8 000 und 10 000 Menschen obdachlos, viele von Ihnen bleiben abgeschnitten, ohne Schutz, Essen und Zugang zur Grundmedizin und Trinkwasser.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, in der ersten Hälfte des kommenden Winters weitere Finanzmittel in Höhe von 6,85 Mio. Euro für die humanitäre Hilfe für die Opfer des Tschetschenienkonflikts bereitzustellen. Die Finanzmittel sind für die Deckung der wichtigsten Bedürfnisse der von den Konflikten in Tschetschenien und in den benachbarten Republiken betroffenen Bevölkerung bestimmt. Die Hilfe wird vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet, für das Kommissar Poul Nielson zuständig ist.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Hilfsorganisation Johanniter International (JOIN) beteiligen sich an Hilfsmaßnahmen für Afghanistan. Auf ihre Initiative hin sind am 11.10.2001 auf dem Flughafen Köln/Bonn 90 Tonnen Hilfsgüter im Wert von 2,5 Mio. Mark für notleidende afghanische Flüchtlinge verladen worden.
Die Europäische Kommission hat am 09.10.2001 einen mit 5,1 Mio. Euro ausgestatteten Globalplan zur Unterstützung der Opfer der weiterhin andauernden humanitären Krise in Guinea, Sierra Leone und Liberia genehmigt.
Angesichts des Ausbruchs der Militäraktionen der USA und Großbritanniens in Afghanistan werden in der EU und ihren Mitgliedstaaten Maßnahmen zur humanitären Hilfe für die Bevölkerung in Afghanistan eingeleitet. Die Europäische Kommission gab am 09.10.2001 bekannt, sie werde 1,5 Mio. Euro für die medizinische Versorgung der Opfer in Afghanistan bereitstellen. Bereits am 08.10.2001 meldete die Kommission, dass sie für weitere Hilfsprogramme bei Rat und Europäischem Parlament auf die rasche Bewilligung zusätzlicher Mittel aus dem Reservehaushalt gedrungen habe.
Die Europäische Kommission hat weitere 2 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Osttimor bewilligt, die der Bevölkerung des Landes im Vorfeld der Unabhängigkeit zugute kommen soll. Die Abwicklung der Hilfe erfolgt über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO), für das Kommissionsmitglied Poul Nielson zuständig ist.
Die Kommission hat am 03.10.2001 ein Programm für die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen aus Kroatien genehmigt. Diese Beihilfen sind die neuesten aus einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen von insgesamt mehr als 80 Mio. Euro für den Rückkehr-Prozess in das Land. Diese finanzielle Zusage soll rund 5000 Menschen helfen, in ihre früheren Wohnorte zurückzukehren und den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Region unterstützen.
Die Europäische Kommission stellt weitere 5 Mio. Euro für humanitäre Hilfe zur Verfügung, die Opfern der andauernden Krise im Westjordanland und im Gazastreifen zugute kommen soll. Seit dem Ausbruch der Kämpfe im September 2000 wurden über 500 Palästinenser getötet und 14 000 verletzt. Darüber hinaus verschlechtert sich mit der wirtschaftlichen und die sozialen Lage zunehmend schnell auch das Alltagsleben großer Bevölkerungsteile. Die Abwicklung der Hilfe erfolgt über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO), für das Kommissionsmitglied Poul Nielson zuständig ist.
Am 06.11.2001 veranstaltet das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) in Frankfurt die Fachtagung Das Kozept der Zivilgesellschaft - ein Reformweg für den Sozialstaat?.
Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) Hilfemaßnahmen für die Opfer der Krise in Afghanistan beschlossen. Als Reaktion auf die aktuelle Notlage vergab sie eine Soforthilfe in Höhe von 4 Mio. Euro. Die Hilfe wird ausgerichtet von zwei UN Agenturen, die Partner-Organisationen von ECHO sind -die United Nations High Commission for Refugees (UNHCR) und dem World Food Programme (WFP) - sowie dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (ICRC).
Die Europäische Kommission hat eine weitere Soforthilfe in Höhe von 1 Mio. Euro zur Unterstützung von Personen beschlossen, die im Zuge des Konfliktes in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vertrieben wurden.
Am 12.09.2001 billigte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine gemeinsame Flüchtlingsdefinition und eine gemeinsame Norm für Flüchtlingsrechte. Dieser Vorschlag, der 50 Jahre nach dem Genfer Flüchtlingskonvention kommt, soll für eine einheitliche Asylgrundlage sorgen, die dringend notwendig ist, und dem sogenannten *Asyl-Shopping* ein Ende bereiten. Die heutigen Vorschläge sollen zusammen mit anderen Vorschlägen der Kommission denjenigen, die wirklich internationalen Schutz benötigen, in allen Mitgliedstaaten einen Mindestschutz garantieren und den Missbrauch von Asylanträgen unterbinden, der die Glaubwürdigkeit des Systems untergräbt. Mit diesem Vorschlag hat die Kommission ihre auf dem Gipfeltreffen von Tampere eingegangenen Verpflichtungen erfüllt, auf eine gemeinsame Asylregelung in Europa hinzuarbeiten. Dieser Vorschlag gilt nicht für Dänemark und für das Vereinigte Königreich und Irland nur dann, wenn ihm die beiden letzteren Mitgliedstaaten zustimmen.
Die Europäische Kommission hat eine weitere Soforthilfe in Höhe von 1 Mio. Euro zur Unterstützung von Personen beschlossen, die im Zuge des Konfliktes in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vertrieben wurden. Diese Hilfe wird 45 000 Binnenflüchtlingen und 6 000 Familien zugute kommen, in denen ein Teil dieser Flüchtlinge Aufnahme gefunden hat. Sie wird über das Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) abgewickelt, für das das Kommissionsmitglied Poul Nielson zuständig ist.
Die Europäische Kommission hat am 27.08.2001 humanitäre Hilfe in Höhe von 2 Mio. Euro bewilligt, um die Grundversorgung in Tadschikistan sicher zu stellen.
Die Europäische Kommission hat am 09.08.2001 zwei Programme zur humanitären Hilfe angenommen. Die Programme betreffen die Flüchtlinge in der Sahara und die Flutopfer in Bosnien und Herzegowina.
Die Europäische Kommission hat kürzlich eine Reihe von einzelnen Entscheidungen für humanitäre Hilfe in Höhe von 16,2 Mio. Euro beschlossen. Die Regionen, die davon profitieren können, sind: Palästinensische Gebiete, Kambodscha, Indonesien, Myanmar, Burkina Faso und Tschad und die Innere Mongolei. Die Hilfe wird ausgerichtet vom Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft (ECHO).
Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland zeigt im September im Foyer des Europäischen Hauses (Berlin) eine Wanderausstellung zum EU-Engagement im Kosovo.
Im Rahmen des regionalen Wiederaufbauprogramms für Mittelamerika (PRRAC) schreibt die Europäische Kommission im Auftrag der Republik Nicaragua einen Dienstleistungsauftrag zur Erbringung technischer Hilfe bei der Reform der medizinischen Grundversorgung und der Stärkung des lokalen Systems für die umfassende Gesundheitspflege (SILAIS) in Managua aus. Die Einsendefrist für die Bewerbung ist der 20.09.2001.
Die Europäische Kommission hat am 02.08.2001 beschlossen, 2 Mio. Euro für humanitäre Hilfe für die Opfer des Tschetschenienkonflikts zur Verfügung zu stellen. Das Geld soll die Nahrungsversorgung und den Schutz der Menschenrechte im nördlichen Kaukasus (Daghestan, Tschetschenien, Ingushetien) sicherstellen. Diesen Beschluss inbegriffen hat das Amt für Humanitäre Hilfe der Gemeinschaft (ECHO) seit Ausbruch des Konflikts bereits 44 Mio. Euro für diese Region vergeben.
Die Europäische Kommission gab am 01.08.2001 bekannt, dass sie 15 Mio. Euro aus Mitteln des PHARE-Programms für die Flutkatastrophe in Polen zur Verfügung stellen will. Mit dem Geld soll ein Wiederaufbauprogramm finanziert werden, durch das vor allem die durch die Flut zerstörte öffentliche Infrastruktur wieder aufgebaut werden soll.
Die Europäische Kommission hat am 31.07.2001 humanitäre Hilfe für Mazedonien in Höhe von 1,5 Mio. Euro vergeben. Mit diesen Mitteln soll etwa 60.000 Menschen geholfen werden, die wegen der Krise in Mazedonien in den Kosovo flüchten. Sie weden dort in Gastfamilien untergebracht und mit Hilfe der EU-Mittel versorgt. Auch ca. 10.000 Familien im Kosovo, die Flüchtlinge aufnehmen, werden damit unterstützt. Die Hilfe wird über das Amt für Humanitäre Hilfe der Gemeinschaft (ECHO) abgewickelt.
Die Europäische Kommission hat am 30.07.2001 einen Gesamtplan im Umfang von 10 Mio. Euro angenommen, der dazu beitragen soll, die humanitären Bedürfnisse in Tadschikistan zu decken. Damit kann ECHO über Partnerorganisationen vor Ort den am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen bis Ende 2001 Hilfe leisten. Die Mittel werden über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) bereitgestellt.
Die Europäische Kommission hat am 31.07.2001 humanitäre Hilfe in Höhe von 3,3 Mio. Euro für Serbien genehmigt. Dieser Finanzierungsbeschluss ergänzt die im Mai 2001 beschlossene Hilfe für Serbien in Höhe von 34,4 Mio. Euro (siehe Nachricht vom 17.05.2001). Diese Mittel sind an die besonders gefährdeten Gruppen der serbischen Bevölkerung gerichtet und ermöglichen drei Monate lang die Versorgung von bis zu 59 000 Menschen mit einer warmen Mahlzeit täglich. Diese Hilfe wird vom Amt der Europäischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet.
Die Europäische Kommission hat 3,2 Mio. Euro zur Durchführung eines Katastrophenschutz- und -vorbeugungsplans in Südasien bereitgestellt für Projekte in Indien, Bangladesch, Nepal, Sri Lanka und Pakistan. Diese Region ist von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutschen und Erdbeben besonders betroffen. Das Programm wird vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) aufgestellt, das Kommissar Poul Nielson untersteht.
Am 18. Mai 2001 haben die Vertreter der in der Allianz von Nieder-Weisel zusammengeschlossenen Hilfswerke der vier Johanniterorden in Wien ihre Unterschrift unter die Gründungsvereinbarung eines europäischen Zusammenschlusses gesetzt. Unter dem Namen Johanniter International (JOIN), Enterprises of the Orders of St. John werden künftig die europäischen Aktivitäten der nationalen Johanniter-Hilfswerke koordiniert werden.
Die Kommission hat mit einer Reihe von Beschlüssen humanitäre Hilfe in Höhe von mehr als 8,5 Mio. Euro bewilligt. Die Hilfe wird über das Amt für humanitäre Hilfe der Gemeinschaft (ECHO) bereitgestellt, das dem Kommissionsmitglied Poul Nielson unterstellt ist. Die Beschlüsse betreffen Kenia (3,1 Mio. Euro), Somalia (1,7 Mio. Euro), Jemen (1,885 Mio. Euro), die Zentralafrikanische Republik (1 Mio. Euro) und Mosambik (0,84 Mio. Euro).
EUR-Lex, ein neuer zentraler Zugang - ein Portal - zu den Rechtstexten der Europäischen Union, wird die Tätigkeit der EU-Organe für die Öffentlichkeit transparenter machen. Es stützt sich auf den Erfolg der schon vorhandenen öffentlichen Online-Informationsdienste der europäischen Einrichtungen.
Die Europäische Kommission hat am 26.06.2001 einen Interventionsplan für Eritrea in Höhe von 7 Mio. Euro für das Jahr 2001 verabschiedet. Dank dieses Beschlusses kann sichergestellt werden, dass die Opfer von Krieg und Dürre weiterhin humanitäre Hilfe erhalten. Die Hilfe wird über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) abgewickelt und betrifft hauptsächlich die Gesundheitsversorgung sowie die Bereitstellung von Trinkwasser und Unterkünften.
Nach dem Erdbeben in Peru am 23.06.2001 hat das Amt für Humanitäre Hilfe der EU (ECHO) Kontakt zu den internationalen Verbänden des Rotes Kreuzes und des Roten Halbmonds aufgenommen, die beide in der Region präsent sind. Während das volle Ausmaß der Katasptrohe noch nicht bekannt ist, werden jedoch dringend Decken, Notunterkünfte und Nahrung für die erste Versorgung benötigt.
Die Europäische Kommission hat am 13.06.2001 beschlossen, Hilfe in Höhe von 950 000 für Bedürftige und Opfer der derzeitigen Dürre im Tschad bereitzustellen. Dieses Programm kommt den Präfekturen Tandjilé, Chari und Logone occidental im Süden des Landes mit 155 000 Einwohnern zugute.
Die Europäische Kommission verabschiedete am 12.06.2001 einen Finanzierungsbeschluss von 3,77 Mio. Euro für die Sahroui-Flüchtlinge. Diese vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwalteten Mittel kommen 155.340 Flüchtlingen zugute, von denen die meisten in vier in der Region Tindouf (Südwest-Algerien) verteilten Lagern leben.
Die Europäische Kommission hat am 06.06.2001 ein neues Beschlussfassungsverfahren der sogenannten *ersten Dringlichkeitsstufe* angenommen, das es ihr ermöglicht, künftig innerhalb von 24 bis 48 Stunden auf neu eintretende humanitäre Notsituationen zu reagieren und nicht nur zu einem der grössten sondern auch einem der schnellsten Hilfegeber weltweit zu werden.
Die Europäische Kommission hat am 05.06.2001 beschlossen, humanitäre Hilfe in Höhe von fast 9,3 Mio. Euro für Osttimor bereit zu stellen. Die Mittel werden vom Amt der Europäischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet und werden hauptsächlich bei Rehabilitation der Wasserversorgung und sanitären Einrichtungen von Schulen verwendet. Mit diesem Finanzierungsbeschluss erhöht sich der Osttimor seit der Volksbefragung im August 1999 für humanitäre Hilfe bereit gestellte Gesamtbetrag auf 38,8 Mio. Euro.
Die Europäische Kommission verabschiedete am 11.06.2001 ein Hilfspaket im Wert von 13 Millionen Euro zur Deckung der weiter bestehenden humanitären Bedürfnisse in Afghanistan. Die Mittel werden vom Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) über Partnerorganisationen vor Ort verteilt. So kann ECHO den Opfern des Krieges und der Dürrekatastrophe bis Ende 2001 Hilfe leisten.
Die Europäische Kommission hat 8,4 Mio. Euro für die Operation ECHO-Flight am Horn von Afrika im Jahr 2001 bereitgestellt. Dieser Flugdienst erfüllt eine lebenswichtige Funktion für die besonders bedürftige Bevölkerung in dieser notleidenden Region, da nur so Orte erreicht werden können, die auf dem Landweg nur schwer oder gar nicht zugänglich sind.
Auf 60 Seiten fassen Dr. Helle Becker und Dr. Dietrich Rometsch in dieser soeben erschienenen BFS-Publikation die grundlegenden Informationen zur Erschließung von Fördermitteln der Europäischen Union für die Sozialwirtschaft zusammen.
Die fuer Entwicklung und humanitaere Hilfe bzw. Handel zustaendigen Kommissionsmitglieder Poul Nielson und Pascal Lamy trafen gestern mit Führungskraeften aus der Pharma-Industrie der EU zusammen, um zu eroertern, wie das vom Ministerrat am 14. Mai verabschiedete EU-Aktionsprogramm zur Bekaempfung der wichtigsten uebertragbaren Krankheiten (HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria) umgesetzt werden kann.
Die Europäische Kommission fordert auf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte, die von der Generaldirektion Umwelt gefördert werden können (siehe Abl. C 151/21 vom 22.05.2001). Einsendeschluss für die Vorschläge ist der 20.07.2001.
Der Staendige Ausschuss der Krankenhaeuser in der EU (HOPE) hat eine Dokumentation zur Katastrophenmedizin herausgegeben.
ie Europaeische Kommission hat ein Paket der humanitaeren Hilfe im Umfang von 13 Mio. Euro fuer besonders beduerftige Teile der Bevoelkerung in der Mitte und im Sueden Iraks verabschiedet. Die Mittel werden im Laufe der kommenden zwoelf Monate ueber das Amt fuer humanitaere Hilfe (ECHO) zur Finanzierung von neun Projekten in den Bereichen Gesundheitsfuersorge, Wasserversorgung/Abwasserentsorgung und soziale Rehabilitation bereitgestellt werden.
Die Europaeische Kommission hat einen Gesamtplan im Umfang von 55,7 Mio. Euro fuer die Balkanlaender genehmigt, damit das Amt fuer humanitaere Hilfe (ECHO) die Hilfe fuer Fluechtlinge, Vertriebene und andere benachteiligte Bevoelkerungsgruppen fortsetzen kann. Dieser Beschluss betrifft Serbien, das Kosovo, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien.
Die Europaeische Kommission hat am 16.05.2001 eine Mitteilung ueber die Verknuepfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung angenommen, in der zahlreiche praktische Maßnahmen vorgeschlagen werden, die Probleme beim Uebergang von Soforthilfe zu laengerfristiger Entwicklung verringern und den Gemeinschaftsbeitrag zur internationalen Hilfe nach Krisensituationen optimieren sollen.
Die Europaeische Kommission hat die Bereitstellung von 1,95 Mio. Euro fuer die Ueberschwemmungs- und Duerreopfer in Bolivien und Paraguay genehmigt. Mit den durch das Amt fuer humanitaere Hilfe der EU (ECHO) abgewickelten Mitteln sollen in den kommenden sechs Monaten Programme zur Verteilung von Nahrungsmitteln, Wasser und Saatgut, zur medizinischen Betreuung sowie zur Schulung im Schutz vor Naturkatastrophen durchgefuehrt werden.
Die Kommission ruft auf zur Einreichung von Vorschlägen für die Generaldirektion Umwelt im Bereich der Zusammenarbeit der Gemeinschaft für eine Aktion hinsichtlich der Informationen an das Publikum (Abl. C 140/17 vom 12.05.2001). Einreichfrist ist der 15.07.2001. Der GD Umwelt sollen dafür ca. 500 000 Euro zur Verfügung stehen.
Die Europaeische Kommission hat zwei Beschluesse fuer humanitaere Hilfe im Gesamtwert von 9,96 Mio. Euro angenommen, um von der Krise in den palaestinensischen Gebieten besonders betroffene Familien zu unterstuetzen. Durch die juengsten Ereignisse haben dort viele Menschen ihre Arbeit verloren, und die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich immer mehr. Mit dem Geld, das ueber das Amt fuer humanitaere Hilfe (ECHO) bereitgestellt wird, sollen unter anderem die Verteilung von Nahrungsmitteln, die Verbesserung der Wasserver- und -entsorgung sowie Maßnahmen im Gesundheitsbereich finanziert werden.
Die Europaeische Kommission hat 2,5 Millionen Euro zur Bekaempfung einer weiteren Ausbreitung der Meningitis in Aethiopien zugesagt. Die Mittel werden vom Amt fuer humanitaere Hilfe (ECHO) an die Partnerorganisationen vor Ort weitergeleitet und fuer Massenimpfungen und zur Behandlung bereits infizierter Personen eingesetzt.
Die Europaeische Kommission hat am 08.05.2001 beschlossen, humanitaere Hilfe in Hoehe von 4,5 Mio. Euro zur Unterstuetzung der Opfer von Gewaltakten in den Grenzgebieten Guineas zu Sierra Leone und Liberia bereit zu stellen. Diese Hilfe ist vorrangig für die medizinische Versorgung und die Bereitstellung von Wasser und Nahrungsmitteln bestimmt.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, humanitäre Hilfe in Höhe von 14,5 Mio. Euro für die Opfer des Konflikts in Tschetschenien bereit zu stellen. Diese Hilfe umfasst insbesondere Nahrungsmittelsoforthilfe, die Gesundheitsversorgung und die Bereitstellung von Bekleidung. Die bereit gestellte Hilfe richtet sich insbesondere an Vertriebene in Tschetschenien und Inguschetien. In Tschetschenien richten sich die Hilfsmaßnahmen außerdem an die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Die Europäische Kommission fordert auf, Vorschläge für Gemeinschaftsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2001 im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds einzureichen (siehe Abl. C128/12 vom 28.04.2001). Das Gesamtbudget beläuft sich auf 1,7 Mio. EUR, wobei die Finanzhilfe höchstens 400 000 EUR betragen kann. Einreichfrist ist der 01.07.2001.
Die Europäische Kommission hat einen Interventionsplan in Höhe von 20 Mio. genehmigt, mit dem Burundi geholfen werden soll, seine andauernde humanitäre Notlage zu lindern. Das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) wird die Mittel über 17 in dem Land tätige Partnerorganisationen abwickeln. Empfänger sind in erster Linie bedürftige Bevölkerungsgruppen wie Vertriebene und Rückkehrer, Opfer der Trockenheit sowie Frauen und Kinder in der Rolle des Familienvorstands.
Die Europäische Kommission hat am 19. April Einzelheiten über das humanitäre Hilfspaket für die Menschen in Mosambik veröffentlicht, die unter den Folgen der jüngsten Überschwemmungen leiden. Über 320.000 Menschen sollen zu den Opfern zählen; viele von ihnen leben vorübergehend in Lagern.
Die Europäische Kommission genehmigte einen Interventionsplan im Umfang von 6,7 Mio. zur Unterstützung von Projekten der humanitären Hilfe in Äthiopien im Jahr 2001. Im Mittelpunkt des Plans stehen die Hilfe für die Menschen, die immer noch unter den Folgen der Dürre von 1998-2000 leiden, die Deckung der weiteren humanitären Bedürfnisse der Opfer des jüngsten Grenzkriegs mit Eritrea (Flüchtlinge, Binnenvertriebene, Deportierte und Kriegsgefangene) und die Rückkehrhilfe für somalische Flüchtlinge, die sich seit Anfang der 90er Jahre in Äthiopien aufhalten.
Im Amtsblatt L 95 vom 5.4.2001, S. 27-40 wurde die Entscheidung der Kommission vom 20.März 2001 über die Durchführung im Rahmen der aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds kofinanzierten Aktionen bekanntgegeben.
Im Rahmen des EU-Förderprogramms zur Ernährungssicherheit sucht die Europäische Kommission im Namen der Republik Jemen Dienstleister zur Unterstüzung für den Fonds für Sozialleistungen (Social Welfare Fund) in Form von technischer Hilfe. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist im April 2000 geplant.
Die Europäische Kommission hat am 29.03.2001 finanzielle Unterstützung in Höhe von zusammen ca. 22 Mio. EUR für humanitäre Hilfsaktionen zugesagt. Gefördert werden insbesondere die Landbevölkerung Armeniens und Georgiens sowie die Opfer der kriegerischen Konflikte in Sierra Leone und Angola. Die Gelder werden vom Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet und in Zusammenarbeit mit lokalen Hilfsorganisationen eingesetzt.
Im Vorfeld der dritten Konferenz der VereintenNationen über die am wenigsten entwickelten Länder, die vom 14.-20. Mai in Brüssel stattfinden wird (vgl. Nachricht vom 15.03.2001), richtet die Europäische Kommission eine online-Diskussionsrunde mit den Kommissaren Pascal Lamy (Handel) und Poul Nielson (Entwicklung und humanitäre Hilfe) ein. Der Chat wird am 02.04.2001 von 18.00 - 20.00 Uhr stattfinden.
Die Kommission fordert im Rahmen des CARDS-Rückkehrprogramms 2001 zur Einreichung von FRM-Projektvorschlägen im Bereich Wohnungsbau, damit verbundene Infrastruktur und Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit auf. Für die Einreichung von Projektvorschlägen besteht im Rahmen des FRM keine Frist, da die Vorschläge auf den jeweiligen aktuellen Bedarf reagieren sollen. Der FRM wird das ganze Jahr 2001 über zur Verfügung stehen, bis alle Mittel ausgeschöpft sind. Die Projektvorschläge können ab dem 16.04.2001 eingereicht werden.
Die Europäische Kommission gibt Einzelheiten bezüglich einer zusätzlichen Hilfe im Zusammenhang mit den beiden schweren Erdbeben bekannt, die El Salvador im Januar und im Februar getroffen haben. Mit neue Hilfe in Höhe von 8 Mio. EUR, der auf einen ersten Beschluss über 2 Mio. EUR folgt, erhöht sich die Hilfe insgesamt auf 10 Mio. EUR.
Die Europäische Kommission hat für die Opfer des Erdbebens in Gujarat weitere 10 Millionen EUR zu den bereits zugesagten 3 Mio bereitgestellt. Die Bemühungen des Amtes für humanitäre Hilfen (ECHO) konzentrieren sich auf die Bereitstellung von Notunterkünften, da dies momentan dem dringendsten und umfassendsten Bedarf in dem betroffenen Gebiet entspricht.
Die Europäische Kommission hat als Antwort auf die Zunahme der humanitären Bedürfnisse in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) einen Interventionsplan im Umfang von 35 Mio. Euro genehmigt. Die Mittel werden vom Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet und über im Land tätige Partnerorganisationen bereitgestellt.
Die Europäische Kommission hat zwei Beschlüsse im Gesamtumfang von 1,4 Mio. Euro zur Finanzierung von humanitärer Hilfe in Form von Nahrungsmittelhilfe für besonders gefährdete Gruppen in Madagaskar und Simbabwe gefasst. Die Hilfe wird durch das Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) bereitgestellt.
Die Kommission genehmigt humanitäre Hilfe in Höhe von 17,8 Mio. Euro zugunsten der Bundesrepublik Jugoslawien, des Kosovo, Albaniens und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, um auch während des Winters die humanitäre Hilfe ohne Unterbrechung leisten zu können. Dieser Finanzierungsbeschluss zu Lasten des Haushaltsplans 2001 ergänzt die im Dezember 2000 beschlossene Finanzhilfe in Höhe von 31,6 Mio. Euro. Diese Hilfe wird vom Amt der Europäischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe (ECHO) verwaltet und soll die grundlegenden humanitären Bedürfnisse von Flüchtlingen, Vertriebenen und anderen gefährdeten Gruppen während des Winters decken. Die Hilfe erstreckt sich vor allem auf die Bereiche Gesundheit, Unterkunft, Nahrung und Rückführung.
Ende 2000 fasste die Europäische Kommission eine Reihe von Beschlüssen, mit denen insgesamt rund 5,5 Mio. Euro zur Finanzierung humanitärer Hilfe für Belize, die Mongolei, Afghanistan und die Republik Kongo bereitgestellt werden. Als zentrale Eingangsstelle für diese Mittel fungiert das Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) der Kommission.
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Beschlüssen im Gesamtumfang von 15 Mio. Euro zur Finanzierung von humanitärer Hilfe für die Philippinen, Algerien, das Horn von Afrika und Kenia gefasst. Die Unterstützung wird durch das Amt der Europäischen Gemeinschaft für Humanitäre Hilfe (ECHO) bereitgestellt.
Das Europäische Parlament hat auf seiner Plenarsitzung in Straßburg am 17. Januar 2001 mit großer Mehrheit den Bericht von William Newton Dunn (Liberale, GB) zur Schaffung einer Sonderfazilität für Kriseneinsätze angenommen. Die Kommission hatte im April 2000 einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Der vom EP modifizierte Vorschlag geht nun zurück an die Kommission und den Rat. Mit einem endgültigen Beschluss ist nicht vor Ablauf der nächsten Monate zu rechnen. Danach könnte die EU über einen Ergänzungsmechanismus für humanitäre Maßnahmen und andere Instrumente verfügen, die bei Krisen oder im Anschluss an Konflikte eingesetzt wird.
Die Europäische Kommission hat auf das Erdbeben reagiert, das El Salvador heimsuchte. Unmittelbar nachdem sich die Katastrophe ereignet hatte, entsandte das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) einen Experten in das Krisengebiet, um umgehend eine vorläufige Bewertung der Situation vorzunehmen und den dringendsten Bedarf zu ermitteln. Es wird zurzeit ein Eilbeschluss über die Gewährung humanitärer Hilfe in Höhe von 2 Mio. Euro vorbereitet.
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Beschlüssen im Gesamtumfang von 10,15 Mio. Euro zur Finanzierung von humanitärer Hilfe für Äthiopien und Eritrea, Nordkorea, Sri Lanka und Indien gefasst. Die Unterstützung wird durch das Amt der Europäischen Gemeinschaft für Humanitäre Hilfe (ECHO) bereitgestellt.
Am 1. Januar 2001 hat das neu eingerichtete EuropeAid-Büro seine Arbeit aufgenommen. Das EuropeAid-Büro ist fortan für die Abwicklung der externen Hilfsprogramme der EU wie etwa TACIS, MEDA oder den Europäischen Entwicklungsfonds zuständig. Es wird ca. 80 % der Fördermittel in Höhe von mehr als 9 Mrd. Euro verwalten. Die Kommission hat damit ihrer Entscheidung vom Mai 2000 zur Reform der EU-Entwicklungshilfe Taten folgen lassen (vgl. Nachricht vom 22.5.2000). Ziel ist, die Abwicklung der Hilfe schneller zu machen und die Qualität der Programme zu verbessern (vgl. auch Nachricht vom 11.8.2000).
Die Europäische Kommission sucht einen technischen Dienstleister für die Unterstützung der Regierung Nicaraguas bei der Lösung der Probleme im Bereich Armut und Umweltschäden (Haushaltslinie B7-3100). Ziel ist die Entwicklung der nördlichen Pazifikküste Nicaraguas. Die Ausschreibung wird voraussichtlich im Februar 2001 veröffentlicht.
Als Antwort auf das Hilfeersuchen der Gesundheitsminister von Liberia und Guinea infolge des Ausbruchs von Gelbfieberepidemien in diesen Ländern will die Kommission über ihr Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) mit 1,74 Mio. Euro gezielte Sofortkampagnen zur Impfung finanzieren. Diese Maßnahmen werden durch die Nichtregierungsorganisationen 'Ärzte ohne Grenzen' und 'Krankenhaus ohne Grenzen' durchgeführt.
Die Europäische Kommission sucht im Auftrag der Republik El Salvador einen Dienstleister im Bereich Umwelt auf lokaler Ebene für die Rehabilitation und die Verbesserung der Infrastrukturen und der zugehörigen Ausrüstung sowie die Verwaltung von Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Wohnen in den vom Hurricane Mitch in Mitleidenschaft gezogenen Regionen Mittelamerikas (Abl. S 250, vom 30.12.2000). Der voraussichtliche Auftragsbeginn ist der 15. Juni 2001. Die Dauer des Erstvertrages sowie die mögliche Verlängerung beträgt 4 Jahre. Die Einsendefrist für die Bewerbung ist der 31.Dezember 2001. Die Frist für den Angebotseingang endet am 15. Februar 2001.
Das externe Audit des rund 900 Mitgliedsorganisationen umfassenden "Verbindungsausschusses der in der Entwicklung tätigen Nichtregierungsorgansiationen der EU" (allgemein bekannt unter dem französischen Akronym CLONG), das im Laufe des Jahres 2000 durchgeführt wurde, wird wahrscheinlich das bereits vermutete finanzielle Missmanagement bestätigen. Dies könnte bedeuten, dass der CLONG Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro zurückzahlen muss. Dies ist das Ergebnis eines Berichtsentwurfs der Firma Ernest and Young, der der Kommission in seiner endgültigen Fassung diese Woche vorgelegt werden soll. Der CLONG lehnt das Vorgehen der Kommission entschieden ab und ist nicht bereit, die Gelder zurückzubezahlen.
Am 1. Januar 2001 übernimmt Schweden erstmals die Präsidentschaft im EU-Ministerrat. Schwedens wichtigste Absicht ist es, im Interesse der gesamten Union und aller ihrer Bürger tätig zu sein, Verantwortung für Offenheit und Kontinuität zu tragen und die EU-Arbeit voranzutreiben. Drei Bereiche stehen auf der Tagesordnung der Regierung ganz oben: Erweiterung, Beschäftigung und Umwelt - Enlargement, Employment, Environment. Diese drei E's sollen die schwedische Präsidentschaft prägen.
Die Europäische Kommission hat für Tadschikistan, Armenien und Georgien humanitäre Hilfe in Höhe von 4 Mio. Euro genehmigt. Nach der Dürreperiode, unter der Zentralasien und der Südkaukasus in diesem Jahr gelitten haben, wurden 3 Mio. Euro für Tadschikistan, 600.000 Euro für Armenien und 400 000 Euro für Georgien bereitgestellt. Damit steigt die Hilfe an diese drei Länder in diesem Jahr auf insgesamt 18,1 Mio. Euro.
Nach der Genehmigung durch das Europäische Parlament (vgl. Nachricht vom 2.11.2000) hat die Europäische Kommission nun definitiv ein Nothilfe-Paket in Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro für Serbien beschlossen. Die Hilfsgelder sind eine Antwort der EU auf den demokratischen Wandel in Serbien und dienen dazu, die Energieversorgung sicher zu stellen, Medikamente zu kaufen und Grundnahrungsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Association of World Council of Churches Related Development Organisations in Europe (APRODEV) sucht eine/n EU-Referenten/in für die Lobbyarbeit des Büros in Brüssel. APRODEV vertritt die Interessen der 15 wichtigsten protestantischen Entwicklungshilfeorganisationen bei der Europoäischen Union. Der/die ideale Referent/in sollte Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfepolitik haben. Er/sie sollte mit der Arbeit der EU-Institutionen vertraut sein und über gute mündliche und schriftliche Englisch- und Französischkenntnisse verfügen. Die Bewerbungsfrist endet am 20. November 2000.
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat das Europäische Parlament am 27. Oktober 2000 eine Soforthilfe in Höhe von 200 Mio. Euro zugunsten Serbiens beschlossen. Die Hilfe soll noch vor Ende dieses Jahres bereitgestellt werden. Bei 20 Mio. Euro handelt es sich um neuzugeteilte Mittel aus einer anderen Hilfsdotation; die übrigen 180 Mio. Euro stammen aus der Soforthilfereserve. Damit können nunmehr zusätzliche 182 Mio. Euro für allgemeine Hilfsmaßnahmen und weitere 18 Mio. Euro für humanitäre Hilfe durch das Amt für humanitäre Hilfen der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) in Serbien eingesetzt werden.
Am 11.08.2000 hat die Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft die Einrichtung einer Beobachtungsstelle zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Einführung, Umsetzung und Analyse der LEADER+-Aktionen angekündigt (s. Vorinformation vom 11.08.2000). Der voraussichtlicher Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens wurde nun auf den 30.11.2000 verschoben.
Der Rat der Europäischen Union hat am 28. September 2000 die Errichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds beschlossen (Abl. L 252 vom 06.10.2000, S. 12-18). Der Fonds wird für den Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2004 errichtet.
In Folge der katastrophalen Überschwemmungen in Venezuela im Dezember 1999 hat die Europäische Kommission Mittel in Höhe von 7,15 Mio. Euro zur ersten Hilfe und zur Versorgung der Opfer zur Verfügung gestellt. Jetzt soll dieser Nothilfe ein langfristiges Wiederaufbauprogramm folgen, für das die Kommission 30 Mio. Euro zur Verfügung stellt.
Ergänzend zum Aktionsprogramm für Katastrophenschutz schlägt die Europäische Kommission die Schaffung eines Katastrophenschutzsystems vor um bei Natur und technisch- bedingten Umweltkatastrophen innerhalb und außerhalb der Europäischen Kommission effiziente Hilfe leisten zu können. Ziel ist ein schnellstmögliches und optimal koordiniertes Eingreifen in Krisensituation um Leben zu retten und Schäden der Umwelt zu minimieren.
Die Europäische Kommission fordert im Rahmen der Haushaltslinie B7-2010 zur Einreichung von Projektanträgen im Bereich Maßnahmen von Nichtergierungsorganisationen zur Ernährungssicherheit auf. Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 08.01.2001 bzw. am 15.01.2001.
Die Europäische Kommission schreibt die Besetzung der Stellen eines/r Generaldirektors/in der Generaldirektion Entwicklung (A 1) (Abl. C 275 A v. 27.09.2000, S. 5-6) sowie eines/r Direktors/in der Generaldirektion Haushalt, Direktion *Ausführung des Haushaltsplans* (A 2) aus (Abl. C 275 A v. 27.09.2000, S. 7). Die Bewerbungsfrist endet am 12. Oktober 2000.
Die Europäische Kommission sucht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Sachverständige, die in ihren jeweiligen Sachgebieten Technische-Hilfe-Aufträge übernehmen (Abl. C 274 vom 26.09.2000, S. 11-12). Die Bewerber werden in einer offenen Liste aufgenommen, die erstmals im Oktober 2000 erstellt wird.
Die Kommission hat eine neue Mitteilung über eine "Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Armutslinderung" angenommen. In dieser Mitteilung wird der politische Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen die Kommission ihre Reaktion auf die zunehmende Ausbreitung und die wachsenden Auswirkungen von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose verbessern wird.
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft angenommen. Damit sollen auf kurze Sicht gleiche Mindestbedingungen in der Asylpraxis der EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden. Die Kommission schlägt hiermit erstmals ein Rechtsinstrument für ein gemeinsames europäisches Asylsystem vor.
Die Bezirksregierung Arnsberg schreibt den Abschluss von Betreuungsverträgen für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalens (Dortmund, Düren, Hamm, Hemer, Schöppingen) aus. Schlusstermin für den Angebotseingang ist der 17.11.2000.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, zusätzlich 13 Mio. Euro für Maßnahmen im Rahmen des Welternährungsprogramms (WEP) in Afrika bereitzustellen. Die Kommission hatte bereits im Juli 2000 90 Mio. Euro bewilligt.
Nach Ansicht der Kommissare Patten, zuständige für die EU-Außenpolitik, und Nielson, zuständig für die EU-Entwicklungspolitik, ist es von vitaler Bedeutung für das internationale Ansehen der EU, dass die Qualität und das Management der EU-Hilfsprogramme zugunsten von Entwicklungsländern und Katastrophengebiete verbessert werden. Die Kommission hat verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um ihre Verwaltung zu reformieren. Ziel sei es, den Zeitraum zwischen der politischen Zusage, Hilfe zu leisten, und der tatsächlichen Erbringung der Hilfe, zu verringern.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Sektion VII - Entwicklungszusammenarbeit, schreibt die Beratung, Prüfung und Begleitung von Förderprojekten der entwicklungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit aus. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ist der 08.09.2000.
Die Europäische Kommission hat grünes Licht für die Bereitstellung von humanitärer Hilfe gegeben, wodurch nun sozial bedürftige Dürreopfer in Afghanistan, Pakistan und Iran unterstützt werden. Die Hilfe beträgt insgesamt 5,5 Mio. Euro und wird über das Europäische Amt für humanitäre Hilfen (ECHO) geleitet. Sie ermöglicht es nichtstaatlichen Organisationen (NRO) im nächsten halben Jahr in enger Abstimmung mit dem Welternährungsprogramm humanitäre Projekte zu verwirklichen. Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit ECHO ist der Abschluss eines so genannten Framework Partnership Agreement.
Die Europäische Kommission hat eine außerordentliche humanitäre Hilfe in Höhe von 1,675 Mio. Euro genehmigt, um in den nächsten sieben Monaten rund zwei Millionen Menschen in den Dürregebieten Äthiopiens zu unterstützen. Die Hilfsaktion läuft über das Amt für humanitäre Hilfen (ECHO). Schwerpunkte der Maßnahmen sind Nahrungsmittelhilfe, Gesundheitsversorgung, Wasserversorgung und logistische Unterstützung. Die Maßnahmen werden von internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen (NRO) abgewickelt. Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit ECHO ist der Abschluss eines Framework Partnership Agreement.
Die Europäische Kommission, GD Regionalpolitik, kündigt im Rahmen der jährlichen Planung technischer Unterstützungsmaßnahmen auf Veranlassung und/oder für die Kommission für das Jahr 2000 die Ausschreibung verschiedener Projekte, insb. Berichte und Studien an.
Die Europäische Kommission, GD Umwelt, Nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz beabsichtigt die Vergabe eines Vertrags über die Analyse betreffend die Größe der Umweltschutzindustrien auf weltweiter Ebene, den diesbezüglichen Anteil der EU und das entsprechende Beschäftigungsniveau in der EU. Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Einleitung der Vergabeverfahren ist der 08.08.2000.
Für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit hat sich das englische Kürzel NGO - häufig auch das deutsche NRO - eingebürgert: Nichtregierungsorganisationen. Das sind Vereine, Stiftungen oder andere gemeinnützige Zusammenschlüsse, die sich für die Belange von Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika einsetzen.
Zu einem ersten informellen Rat der französischen Präsidentschaft kamen am 8. Juli 2000 in Paris die EU-Arbeits- und Sozialminister über Beratungen zum Thema *Beschäftigung und Sozialpolitik* zusammen. Gegenstand des Treffens in Paris war unter anderem die Ausarbeitung einer europäischen Sozialagenda und die Definition angemessener Ziele im Bereich der Bekämpfung der Ausgrenzung.
Die Europäische Kommission hat die Bereitstellung von humanitärer Hilfe im Wert von 61 Mio. Euro für den Kosovo, Serbien und Montenegro genehmigt. Die Hilfe wird von ECHO (Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft) verwaltet und soll den Vereinten Nationen, den Rotkreuzgesellschaften und Nichtregierungsorganisation die Durchführung von Projekten ermöglichen.
Die Europäische Kommission hat in dieser Woche beschlossen, 35 Mio. Euro der insgesamt 240 Mio. Euro, die für den Wiederaufbau im Kosovo im Jahr 2000 veranschlagt worden sind, für Programme zum Wiederaufbau der Wirtschaft und ihrer Institutionen sowie zur Unterstützung des Gesundheitswesens im Kosovo zur Verfügung zu stellen. Diese Programme sollen umgesetzt werden von der Europäischen Agentur zum Wiederaufbau im Kosovo.
Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen zur Kofinanzierung von Maßnahmen im Bereich der Entwicklung tätiger europäischer Nichtregierungsorganisationen zugunsten von Entwicklungsländern (B7-6000) auf (Abl. C 177 v. 27.09.2000, S. 16-17). Die Antragsfristen variieren je nach Vorschlagsart beginnend mit dem 01.09.2000.
Die Europäische Kommission, Gemeinsamer Dienst für Außenbeziehungen hat im Amtsblatt S 124 vom 30.06.1999 (siehe auch Nachricht vom 30.06.1999 ) einen Dienstleistungsauftrag zur technischen Hilfe im Rahmen des ALFA-Programms ausgeschrieben. Diese Ausschreibung wird mit vorliegender Veröffentlichung annulliert.
Angesichts der Verschlechterung der humanitären Situation in Sierra Leone hat die Europäische Kommission nach Rücksprache mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Verfahren zur Bewilligung weiterer 12 Millionen Euro für die Finanzierung humanitärer Soforthilfe eingeleitet. Das vordringliche Ziel dieser Maßnahme ist es, den vom Konflikt betroffenen Menschen in Sierra Leone zu helfen. Es sollen auch Einzelprogramme durchgeführt werden, die speziell auf die Bedürfnisse von Frauen und Kindern zugeschnitten sind und an denen sich Nichtregierungsorganisationen (NRO) beteiligen können. Die Hilfe wird vom Amt für humanitäre Hilfen der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) verwaltet. Voraussetzung für die Teilnahme von NRO an humanitären Hilfsmaßnahmen der Kommission ist der Abschluss eines Partnerschaftsrahmenabkommens mit ECHO.
Die Europäische Kommission leitet mit dieser Bekanntmachung die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen *Telekommunikation und Informationstechnologien* sowie *Menschenrechte, Demokratisierung und Stärkung der Institutionen*. Frist für die Einsendung der Bewerbungen ist der 6. Juli 2000.
In den Jahren 1997, 1998 und 1999 hat die Arbeiterwohlfahrt Jahrestagungen zum Thema Flüchtlinge und Asyl durchgeführt. Diesen Tagungen sollen künftig jährlich weiter mit verschiedenen Schwerpunkthemen folgen. Ziel der Veranstaltung ist die Bearbeitung zentraler Fragestellungen in Verbindung mit der Vorstellung neuer modellhafter Projekte, der Erfahrungsaustausch, das bessere gegenseitige Verständnis innerhalb des Verbandes und das Kennenlernen der regionalen Besonderheiten und Probleme im Arbeitsfeld *Flüchtlinge und Asyl*.
Die Europäische Kommission hat ein ehrgeiziges Programm zur Umgestaltung der Verwaltung der EU Auslandshilfe aufgelegt. Die Hauptziele sind eine Verkürzung der Durchführung genehmigter Projekte, eine Verbesserung des Projektmanagements, die Gewährleistung solider Verwaltungsverfahren sowie eine Verbesserung der EU-Hilfe im Hinblick auf ihre Wirkung und Sichtbarkeit. Davon betroffen sind im Wesentlichen TACIS, OBNOVA sowie die weiteren durch den Service Commun Relex (SCR) verwalteten EU-Förderungen. Das Programm PHARE sowie die durch ECHO verwalteten Förderungen bleiben davon unberührt. Mittelfristig soll der SCR durch eine neue Generaldirektion mit dem Namen *EUROPE AID* ersetzt werden.
Das Landratsamt Esslingen schreibt die Lieferung und Ausgabe von Bekleidung für die Asylbewerber und Flüchtlinge in den Staatlichen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge im Landkreis Esslingen aus. Schlusstermin für den Angebotseingang ist der 30.06.2000.
Der Rechnungshof der EU mit Sitz in Luxemburg hat die Durchführung von sog. Rehabilitationsmaßnahmen durch die Europäische Kommission kritisiert. Die Prüfung des Rechnungshofes bezieht sich auf zentrale Dienststellen der Europäischen Kommission in Brüssel und in einer Reihe von AKP-Ländern (Äthopien, Eritrea, Mosambik, Madagaskar, Zaire und Haiti). Die Zielsetzung der Maßnahmen sei in vielen Fällen nicht eindeutig definiert worden und die Überwachung und Berichterstattung seien nicht angemessen gewesen.
Der Landkreis Barnim als Träger des Rettungsdienstes beabsichtigt - vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlusslage - die rettungsdienstlichen Leistungen im Landkreis Barnim zum 1.11.2000 neu zu vergeben. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ist der 9. Mai 2000.
Die Europäische Kommission verabschiedete humanitäre Hilfe für Mosambik, Indonesien und Kambodscha im Umfang von insgesamt 17,58 Mio. Euro. So werden weitere 5,58 Mio. Euro zur Unterstützung der Opfer der jüngsten Überschwemmungen in Mosambik und 3,5 Mio. für Flüchtlinge aus Ost-Timor bereitgestellt. Der dritte Beschluss sieht die Gewährung von 8,5 Mio. Euro für ein einjähriges Programm der humanitären Hilfe zugunsten der Bevölkerung in entlegenen Gebieten Kambodschas vor.
Die Europäische Kommission, GD Justiz und Inneres schreibt die Durchführung einer unabhängigen Bewertung von 261 im Rahmen der Haushaltsjahre 1998 und 1999 ausgeführten Projekten zugunsten von Asylsuchenden, Vertriebenen und Flüchtlingen im Rahmen der Haushaltslinien B2-4113, B5-803 und B7-6008 aus; hierzu gehören auch Reisen zu insgesamt 50 laufenden Projekten in den 15 Mitgliedstaaten. Einsendefrist für die Angebote ist der 23.5.2000.
Die Europäische Kommission ruft zur Abgabe von Interessenbekundungen für Dienstleistungen im Bereich Umwelt auf. Die auf Basis dieser Ausschreibung zusammengestellte Liste bleibt drei Jahre ab dem Datum der Veröffentlichung gültig. Bewerbungen können bis 30.9.2002 eingereicht werden.
Am Rande des EU-Sondergipfels in Lissabon hat Präsident Prodi weitere finanzielle Hilfe für den Wiederaufbau in Ost-Timor und die Entwicklung hin zu Unabhängigkeit und Demokratie des Landes bestätigt. Nach der Nothilfe soll nun eines Phase des nachhaltigen Wiederaufbaus und der Vorbereitung demokratischer Strukturen eingeleitet werden. Zu diesem Zweck werden insgesamt 60 Mio. Euro für die Jahre 2000 bis 2002 bereitgestellt. Diese sollen primär im Gesundheitssektor und im Infrastrukturbereich investiert werden.
Die Europäische Kommission hat zwei Entscheidungen angenommen, um die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen nach Bosnien und Herzegowina zu unterstützen. Im Rahmen des integrierten Rückkehrprogramms OBNOVA 2000 werden Finanzmittel in Höhe von 50,1 Mio. Euro für ein Maßnahmenpaket bereitgestellt, mit dessen Hilfe eine nachhaltige Rückkehr gewährleistet werden soll. Weiterhin hat die Kommission beschlossen, die Aktivitäten der Kommission für Grundeigentumsansprüche (CRPC) weiterhin mit 2 Mio. Euro zu fördern.
Die Europäische Kommission, Gemeinsamer Dienst für Außenbeziehungen (SCR) schreibt die technische Hilfe und Überwachung des Projekts Nachhaltige Entwicklung der von der Tschernobyl-Katastrophe betroffenen Gebiete aus. Die Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 17. April 2000.
Die Republik Guatemala, vertreten durch die Europäische Kommission, sucht Dienstleister für die technische Unterstützung im Rahmen des Projekts *Reinserción productiva de las comunidades de repatriados y reactivación económica de los sitios de asentamiento* - GTM B/7-3010/95/202 zur sozioökonomischen Entwicklung der Flüchtlingsgemeinschaften in Guatemala. Die Frist für die Einsendung der Bewerbungen um Teilnahme an der Vorauswahl endet am 14.4.2000.
Die Europäische Kommission schreibt einen Dienstleistungsauftrag zugunsten der Länder und der internationalen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen, die möglicherweise Gemeinschaftshilfen erhalten, und zwar in Form von Nahrungsmittelhilfe und spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung der Ernährungssicherheit, die von der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden aus. Die Frist für die Einsendung der Bewerbungen um Teilnahme an der Vorauswahl endet am 11.4.2000 (16.00).
Die Europäische Kommission weist auf eine kommende Ausschreibung zur Bewertung der Projekte im Rahmen der Förderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern hin. Die Ausschreibung des Dienstleistungsauftrages wird voraussichtlich am 15.03.2000 erfolgen.
Die Europäische Kommission hat am 9. Februar 2000 die Mitteilung zu den strategischen Zielen 2000-2005 sowie ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2000 veröffentlicht. Die beide Dokumente haben wegweisenden Charakter für die Arbeit der EU-Kommission in den nächsten fünf Jahren. In der Wirtschafts- und Sozialpolitik möchte die Kommission durch Strukturreformen und die Übernahme neuer Technologien eine systematische Modernisierungspolitik betreiben. Langfristiges Ziel ist, in der EU Vollbeschäftigung zu erreichen.
GASP- Repräsentant Javier Solana und Kommissionsmitglied Chris Patten haben eine gemeinsame Erklärung zu den Aktionen der Europäischen Union im Kosovo veröffentlicht. Darin bekräftigen beide den Erfolg der bisherigen europäischen Bemühungen, den Wiederaufbau im Kosovo voranzutreiben. Gleichzeitig versichern sie, auch in diesem und im kommenden Jahr Hilfsmittel zugunsten der Kosovohilfe bereitzustellen.
Die Europäische Kommission ruft im Rahmen der mit den Regierungen von Bosnien und Herzegowina geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen des OBNOVA-Programms zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kontrolle und Überwachung der Umsetzung von Projekten der GD Außenbeziehungen in Sachen Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen durch gemeinnützige Organisationen auf. Die Angebotsfrist endet am 04.04.2000.
Die Europäische Kommission vergibt einen Dienstleistungsauftrag zugunsten der Republiken El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua über die Erbringung der Dienstleistungen für die Einrichtung eines Büros für technische Unterstützung im Rahmen des Regionalen Wiederaufbauprogramms für Lateinamerika (PRRAC). Die Frist zur Teilnahme an der Vorauswahl endet am 06.03.2000.
Die Europäische Umweltagentur ruft zur Abgabe von Interessenbekundungen für die Mitarbeit bei der Umsetzung ihres mehrjährigen Arbeitsprogramms 1999-2003 auf. Das Ziel dieses Arbeitsprogramms besteht in der Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der wesentlichen und messbaren Verbesserung der Umweltbedingungen. Die Einsendefrist endet am 30.06.2001. Die erstellte Liste bleibt ab dem 06.01.2000 drei Jahre lang offen.
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Festlegung und Implementierung der künftigen Hilfe für Südosteuropa, genauer den Balkan, angenommen. Das Programm CARA (Community Assistance an Reconstruction Assistance to the Western Balkans) soll Grundlage der Finanzhilfen zwischen 2000 und 2006 werden.
Die Europäische Kommission ruft im Rahmen des TACIS-Städtepartnerschaftsprogramms zur Einreichung von Vorschlägen auf (Abl. C 345 v. 02.12.1999, S. 9-10). Das TACIS-Städtepartnerschaftsprogramm dient der Unterstützung von Reformen auf regionaler und lokaler Ebene. Ziele sind die Entwicklung der Demokratie und die Verbesserung der organisatorischen Strukturen und der Verfahrensweisen von Verwaltungsbehörden und technischen Diensten. Die Frist endet am 15.02.2000.
Die Europäische Kommission möchte, aufbauend auf die Erfahrung mit dem Netzwerk für Konfliktverhütung, das 1997 im Rahmen eines Pilotprojektes eingerichtet wurde, auch weiterhin auf externes Fachwissen in den Bereichen Friedensbildung, Konfliktverhütung, Konfliktmanagement und Konfliktlösung zurückgreifen und das Netzwerk fortführen. Die Frist zur Einreichung der Angebote endet am 01.02.2000.
Die Kommission plant eine Auftragsvergabe zur technischen und administrativen Unterstützung der Generaldirektion für Außenbeziehungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Haushaltslinien, die die Unterstützung von Nicht-Mitgliedstaaten in Menschenrechtssektoren (Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte) betreffen.
Die Europäische Kommission hat humanitäre Hilfe in Höhe von 13,85 Mio. Euro bewilligt. Davon sind 11 Mio. Euro für den Nahen Osten, 1,75 Mio. Euro für Rumänien, 600.000 Euro für Äthiopien/Eritrea und 500.000 für Nicaragua bestimmt. Die Hilfe geht an Projekte von humanitären Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen und wird vom Amt für humanitäre Hilfen der Europäischen Gemeinschaften (ECHO) verwaltet.
Die Europäische Kommission hat Gelder für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 7,41 Mio. Euro beschlossen. Davon gehen an Sierra Leone 2 Mio. Euro, Guinea und Liberia 2 Mio. Euro, Sambia 1,5 Mio. Euro, Kenia 530.000 Euro, Niger 285.000 Euro, Ukraine und Weissrussland 395.000 Euro; für vorbereitende Katastrophenschutzmaßnahmen wurden 395.000 Euro bewilligt.
Die Europäische Kommission hat ein erstes Nothilfepaket in Höhe von 2 Mio. Euro für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in der Türkei bewilligt.
Die Europäische Kommission vergibt einen Dienstleistungsauftrag betreffend die Erstellung einer gründlichen Bewertung der Umwelteinflüsse durch den Krieg in Jugoslawien und die Definition einer Prioritätszone, in der eine langfristige Überwachung der Auswirkung auf die Gesundheit und Umwelt notwendig ist. Die Angebotsfrist endet am 15.09.1999.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, daß sie weitere 14,6 Mio. EUR für die Finanzierung von Hilfsprojekten zum wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau von Bosnien Herzegowina bereitstellen wird. Die Finanzierung läuft auf dem rechtlichen Entschluß des OBNOVA-Programms zum Wiederaufbau der ehemaligen Republiken Jugoslawiens.
Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit der Weltbank eine neue Homepage eingerichtet, die aktuelle Angaben zur Lage in der ehemaligen Kriegsregion und den benachbarten Ländern bereithält. Neben demographischen und statistischen Daten bietet die Internetsite genaue Länderprofile und skizziert die Maßnahmen der internationalen Hilfsprogramme.
Für Bewerber bietet sich die Chance, bei der Durchführung dieses Projektes mit 25.000 Mark unterstützt zu werden. Prämiert wird das innovativste Sozialprojekt, das sich eines drängenden Problems annimmt und zukunftsweisende Handlungsperspektiven eröffnet. Besonders aussichtsreich sind Projekte, die den ökomenischen Gedanken nachhaltig fördern.
Die Europäische Kommission sucht Gesellschaften oder Gesellschaftszusammenschlüsse, die in den nächsten fünf Jahren kurzfristige operationelle Dienstleistungen ausschließlich zugunsten der Drittländer erbringen, die Gemeinschaftshilfe für nicht zur Gemeinschaft gehörige Länder erhalten (Mittel- und Osteuropa, Neue Unabhängige Staaten, Lateinamerika, Asien, Länder des Mittelmeerraums, Afrika, Länder des karibischen und pazifischen Raums usw.) (vgl. Abl. S 118 v. 19.6.1999). Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen endet am 19. Juli 1999.
Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der Beschlüsse des Europäischen Rats in Berlin den Finanzrahmen des EU-Haushalts für das Jahr 2000 festgelegt. Danach wird der Haushalt der Union im Jahr 2000 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 93,8 Mrd. Euro umfassen (91,3 Mrd. Euro an Zahlungsermächtigungen).
150 Mio. EUR Soforthilfe für Flüchtlinge im Kosovo, Albanien, Mazedonien und Montenegro
Die Europäische Kommission stellt weitere 6,5 Mio. EUR für die Unterstützung in Kolumbien bereit.
EUROPÄISCHES INSTRUMENT FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (2007-2013)
Im Bereich "länderspezifische Projekte" können zur Zeit Projektvorschläge für folgende Länder eingereicht werden:
Südafrika: 02.08.2010
Kroatien: 13.08.2010
Dominikanische Republik: 13.08.2010
Kirgisien: 13.08.2010
Montenegro: 19.08.2010
Ägypten: 01.09.2010
Djibouti: 01.09.2010
Moldawien: 03.09.2010
Costa Rica: 17.09.2010
Panama: 17.09.2010
Jamaika: 27.09.2010
Mauretanien: 04.10.2010
Die humanitäre Hilfe der EU umfasst Hilfs-, Rettungs- und Schutzmaßnahmen zugunsten der Bevölkerung in Drittländern, hauptsächlich in Entwicklungsländern.