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Stellungnahme des PARITÄTISCHEN NRW zur Reform der EU-Strukturfonds

Derzeit werden die Fördergrundsätze und beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU-Strukturfonds überarbeitet, um sie bereits in der Förderphase 2000 bis 2006 umzusetzen. Verbunden ist damit eine neue Qualität von Regionalisierung. Das heißt, dass die Regionen in Zukunft noch selbständiger als bisher ihre Bedarfe und Ziele formulieren und davon abgeleitet ihre arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten weitestgehend selbst bestimmen.

 

Das Land NRW, das schon immer auf regionale Strukturen gesetzt hat, setzt die Rahmenbedingungen für diese Entwicklung. Die aktuellen Entscheidungen sind also maßgeblich für eine große Anzahl von Qualifizierungs- und Beschäftigungsträgern im PARITÄTISCHEN.

 

Gemeinnützige Beschäftigungsträger verfügen über eine ausgereifte Struktur, um Arbeitslose, Langzeitarbeitslose und Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen beruflich wieder einzugliedern. In den vergangenen Förderphasen konnte diese Arbeit mit Hilfe der vom Land kofinanzierten EU-Förderung erfolgreich durchgeführt werden.

 

Wir begrüßen, dass

    • eine Vereinheitlichung der Förderrichtlinien geplant ist und die administrative Handhabung vereinfacht werden soll,
    • mit einer erweiterten Regionalisierung gleichzeitig eine noch zielgenauere Bedarfsanalyse ansprechend der regionalen Schwerpunkte verbunden werden soll,
    • das Land NRW sich auch weiterhin für eine zielgruppenorientierte Arbeitsmarktpolitik stark macht, die sowohl auf die berufliche Wiedereingliederung als auch auf präventive Aspekte setzt.

Wir sehen allerdings die Gefahr, dass

    • bei den regionalen Bedarfsanalysen und Zielformulierungen sachliche und fachliche Kriterien bzw. Standards zu kurz kommen, weil die nötigen Ressourcen und Kompetenzen nicht überall vorhanden sind;
    • es zu einer Ausgrenzung der schwächeren Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen kommt, da der Druck auf Träger und Teilnehmer, Vermittlungserfolge nachzuweisen, immer mehr zunimmt – bei gleichzeitig steigendem Anteil an der Arbeitslosigkeit.

Die Unterstützung der benachteiligten Zielgruppen ist ein besonderes Anliegen des PARITÄTISCHEN, das unserer Meinung nach nur erfolgreich weiterentwickelt werden kann, indem

    • klare arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen und Qualitätsmerkmale im Diskurs mit freien Trägern formuliert werden, die den Regionen als Grundlage für eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Umsetzung dienen,
    • die Mittel nach inhaltlichen und ergebnisbezogenen Kriterien vergeben werden,
    • Aktivitäten zur Vermittlung in Arbeit mit notwendigen vorgeschalteten Maßnahmen verbunden werden, die dem individuellen Bedarf der Arbeitslosen entsprechen,
    • das Land deutliche Prioritäten zugunsten der beruflichen und sozialen Integration von Zielgruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen setzt,
    • die individuellen Bedarfe der betroffenen Arbeitslosen berücksichtigt und die Angebote zur beruflichen Wiedereingliederung flexibel, das heißt modular gestaltet werden,
    • qualifizierende mit psychosozial unterstützenden Ansätzen verbunden werden, denn nur diese Verbindung ermöglicht dauerhaft eine erfolgreiche Arbeit für alle Gruppen.

Damit PARITÄTISCHE Träger die eingebrachten Mittel effektiv im Sinne der Zielgruppen einsetzen können, erwartet der PARITÄTISCHE vom Land NRW, dass

    • die Förderrichtlinien so gestaltet werden, dass sie eine längerfristige Maßnahmen- und Mittelvergabe ermöglichen und damit die Planungssicherheit der Projekte verbessern,
    • die Förderkonditionen dynamisch an die Lohn- und Preissteigerungsrate angepasst werden,
    • der vorgegebene Eigenanteil maßvoll bestimmt wird,
    • die Maßnahme finanziell abgesichert bleibt, wenn Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus positiven Gründen ausscheiden,
    • die pädagogisch notwendige Betreuung der Teilnehmer und die auf Vermittlung ausgerichteten Aktivitäten durch einen adäquaten Personalschlüssel gesichert werden,
    • eine strukturelle Unterstützung der Träger durch Beratung und den Einsatz von Projektentwicklern erhalten bleibt bzw. ausgebaut wird,
    • niedrigschwellige Ansätze und Maßnahmen zur Wiederherstellung de Arbeitsfähigkeit besonders berücksichtigt werden.

Die PARITÄTISCHEN Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger haben ein große Nähe zu den Zielgruppen wie auch zu den Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie verfügen über gute Voraussetzungen, beide Seiten zusammenzubringen.

 

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband steht dem Land NRW als Partner für arbeitsmarktpolitische Maßnamen zu Verfügung und beteiligt sich gerne intensiv an den Planungs-, Begleitungs- und Umsetzungsprozessen auf Landes- und kommunaler Ebene.

 

Quelle: arbeitsdruck extra, Heft 3/2000.