Die Gesundheitsprogramme der Europäischen Union
Stand und Perspektiven 2000
von
Dr. Rudolf Martens
Frankfurt am Main, April 2000
I n h a l t:
Die Gesundheitspolitik in der Europäischen Union
1. Der neue Gesundheitspolitische Rahmen............................................................. 2
2. Aktionsprogramme und weitere Gesundheitsstrategien der
Europäischen Gemeinschaft...................................................................................... 3
3. Das 5. Forschungsrahmenprogramm mit Fördermöglichkeiten
im Bereich der Gesundheit......................................................................................... 5
Die Gesundheitspolitik in der Europäischen Union
1. Der neue Gesundheitspolitische Rahmen
Der Vertrag von Amsterdam wurde zu Beginn des Jahres 1999 von allen 15 Mitgliedstaaten ratifiziert. Durch die Vertragsreform werden auch im europäischen Gesundheitsbereich wichtige Änderungen wirksam; darüber hinaus wurde Mitte 1999 vorzeitig eine neue Kommission eingesetzt und damit verbunden der fachliche Zuschnitt einzelner Generaldirektionen verändert. Gerade im Gesundheitsbereich wurden Organisation und Zuständigkeiten neu strukturiert. Die bisher auf unterschiedliche Generaldirektionen verteilten gesundheitsrelevanten Kompetenzen wurden in der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz gebündelt; zuständig für den EU-Gesundheitsbereich ist David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Neben den organisatorischen und fachlichen Veränderungen hat die Vertragsrevision von Amsterdam noch weitere - inhaltliche - Änderungen erbracht: Gesundheits- und Verbraucherschutz sind zu einer „Querschnittsaufgabe“ aufgewertet worden; dies bedeutet, daß die beiden Bereiche jetzt in alle Gemeinschaftspolitiken zu integrieren sind. In den Gesetzgebungsverfahren der EU müssen jetzt die Gesundheits- und Verbraucherschutzinteressen der Bevölkerung berücksichtigt werden - so die Vorgaben des geltenden EU-Vertrages (Artikel 152).
Das Europäische Parlament hat nach der amsterdamer Vertragsrevision insgesamt ein größeres Gewicht bekommen. Gesetzliche Regelungen im Bereich Gesundheit werden grundsätzlich im „Verfahren der Mitentscheidung“ behandelt. Durch das neue Mitentscheidungsrecht des Parlamentes kann es dem EU-Ministerrat gleichberechtigt gegenübertreten. Mit anderen Worten, gegen das Europäische Parlament kann in der EU-Gesundheitspolitik nichts mehr entschieden werden, Ministerrat und Europäisches Parlament stehen unter dem Zwang, sich einigen zu müssen.
Der neue Artikel 152 (vormals Artikel 129) des Amsterdamer Vertrages entfaltet einen größeren Anwendungsbereich gegenüber der vormaligen Situation. Bei den Bereichen, die für eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten infrage kommen, nennt der neue Artikel nicht nur Krankheiten, sondern allgemeiner alle Gefahren für die menschliche Gesundheit und darüber hinaus auch das umfassende Ziel der Verbesserung der Gesundheit. Gemäß den neuen vertraglichen Bestimmungen muß in der EU-Gesetzgebung auf folgende Aufgaben geachtet werden:
die Hebung der Volksgesundheit,
die Verhütung von Humankrankheiten und
die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit.
Die EU hat nach dem neuen Artikel 152 die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten zu „ergänzen“. Entsprechend sollen die Gemeinschaftsorgane die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördern und sie unterstützen. Im Grundsatz behalten die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit in der Gesundheitspolitik bei, eine europaweite Vereinheitlichung z. B. des Gesundheitsrechtes ist damit nicht vorgesehen - die EU beschränkt sich vielmehr auf eine subsidiäre Rolle.
Die Vergangenheit hat gezeigt, daß die nationale Politik häufig Auswirkungen haben kann, die weit über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinausreichen können. Dies wird bei so unterschiedlichen Problemen wie Aids, Drogenabhängigkeit oder besonders auch beim BSE-Skandal deutlich. Solche Probleme erfordern eine transnationale Reaktion im Gesundheitsbereich und damit eine enge Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Im gewissen Umfang hat die EU Rahmensetzungskompetenzen erhalten und kann Qualitäts- und Sicherheitsstandards beschließen. Insgesamt sind damit deutliche Verbesserungen für eine EU-Gesundheitspolitik erreicht worden. Alle Probleme im Gesundheitsbereich, die vor Ländergrenzen nicht halt machen und eine europaweites Handeln erfordern, können jetzt wirkungsvoller auf der Gemeinschaftsebene angegangen und gelöst werden.
2. Aktionsprogramme und die weitere Gesundheitsstrategie der Europäischen Gemeinschaft
Über die Rahmensetzungskompetenzen hinaus kann die EU auch direkt auf die Gesundheitspolitik Einfluß nehmen, dies geschieht durch Förderprogramme. Derzeit bereitet die Kommission das gemeinschaftliche Aktionsprogramm Gesundheit vor; es wird davon ausgegangen, daß das Programm Anfang 2000 vorliegen wird.
Gemäß der Kommissionsmitteilung zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit (KOM (1998) 230, 15.04.1999) wird es dann keine Aufteilung in unterschiedliche Aktionsprogramme für spezielle Zielgruppen mehr geben, wie das in der Vergangenheit üblich war (z. B. Aktionsprogramme zur Prävention von Aids, Krebsbekämpfung, Suchtprävention etc.).
Die Kommission hat sich dafür entschieden, ab 2000 ein einziges allgemeines Aktionsprogramm für die öffentliche Gesundheit dem Rat bzw. dem Parlament vorzuschlagen. Die Kommission möchte tendentiell größere Projekte fördern, sie verspricht sich davon “breiter angelegte und nachhaltige Maßnahmen”. Mit größeren Projekten verbindet sich kommissionsseitig die Hoffnung, die politischen Ziele des Aktionsprogramms besser mit den nationalen Zielsetzungen verknüpfen zu können. Des weiteren möchte die Kommission in der Lage sein, schneller auf aktuelle Entwicklungen und Krisen - wie z. B. im Falle des BSE-Skandals - mit direkten Aktionen zu reagieren.
In der Mitteilung der Kommission über die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden bereits die strategischen Linien einer künftigen EU-Gesundheitspolitik beschrieben. In der Mitteilung wurde eine Reihe von Instrumenten und Mechanismen vorgeschlagen und erläutert, die vordringlich umgesetzt werden sollen - und die sich im künftigen Aktionsprogramm Gesundheit wiederfinden werden:
Aktionsbereich 1
Errichtung eines Gesundheitsinformationssystems, das auf Fehlentwicklungen aufmerksam macht und den Rahmen für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten darstellt.
Aktionsbereich 2
Errichtung eines Netzwerkes zur Überwachung von Krankheiten in der EU, das in der Lage ist, auf Gesundheitsgefahren schnell und effektiv zu reagieren.
Aktionsbereich 3
Fortsetzung von Maßnahmen, die der Prävention und der Förderung der Volksgesundheit dienen.
3. Das 5. Forschungsrahmenprogramm mit Fördermöglichkeiten im Bereich der Gesundheit
Gemäß dem neuen Artikel 152 im Amsterdamer Vertrag gehört der Bereich Gesund zu den neuen Querschnittsaufgaben in der Gemeinschaft. Entsprechend dieser Vorgabe finden sich in den Forschungsprogrammen der Union Themen, die für den Sozial- und Gesundheitsbereich wichtig sind. Anfang 1999 wurde offiziell der Start der Umsetzungsphase des 5. Forschungsrahmenprogramms bekannt gegeben. Es verfügt für die fünfjährige Laufzeit von 1998 bis Ende 2002 über ein Gesamtfördervolumen von 14,96 Mrd. Euro. Die vereinfachte Struktur des Programms im Verhältnis zur Vorläufermaßnahme soll die Gemeinschaftsaktivitäten stärker bündeln, die Transparenz erhöhen und den Kreis der beteiligten Projektträger erweitern. Die Aufrufe zur Abgabe von Projektvorschlägen sollen wie in der Vergangenheit viermal im Jahr erfolgen (Generaldirektion Forschung).
Das 5. FRP besteht aus vier thematischen (Lebensqualität und Management von lebenden Ressourcen, Informationsgesellschaft, wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum, Umwelt und nachhaltige Entwicklung) und drei horizontalen Programmen (Kooperation mit Drittstaaten, Innovation und KMU, Humanressourcen und sozioökonomische Wissensgrundlage).
Die sieben spezifischen Programme sind in sogenannte Leitaktionen untergliedert, für die jeweils Projektförderungen möglich sind. Von den insgesamt 14,96 Mrd. Euro werden die vier thematischen Programme mit 10,843 Mrd. Euro ausgestattet. Letztere decken Bereiche ab, die für die Sozialwirtschaft und den Gesundheitsbereich von Interesse sind. So sind dem spezifischen Programm "Lebensqualität und Management von lebenden Ressourcen" 2,413 Mio. Euro zugeordnet, wobei die einzelnen für den Gesundheitsbereich interessanten Leitaktionen folgende Summen erhalten:
Ernährung und Gesundheit | 290 Mio. Euro / 567 Mio. DM |
Alterung der Bevölkerung und Behinderungen | 190 Mio. Euro / 372 Mio. DM |
Kontrolle von Infektionskrankheiten | 300 Mio. Euro / 587 Mio. DM |
Zellfabrik | 400 Mio. Euro / 782 Mio. DM |
Umwelt und Gesundheit | 160 Mio. Euro / 313 Mio. DM |
Das Programm "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" (Information Society Technologies Programme _ IST) ist mit insgesamt 3,6 Mrd. Euro ausgestattet. Davon fließen u. a. 646 Mio. Euro in die Leitaktion "Systeme und Dienstleistungen für den Bürger", die folgende Maßnahmen fördert:
Gesundheitswesen: klinische Informatiksysteme, sichere Hochleistungsnetze im Gesundheitsbereich und Telemedizin,
Personen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Behinderte und Senioren: fortgeschrittene Schnittstellen und Telesysteme für die Integration von Senioren und Behinderten in die Gesellschaft.
Die Schaffung von neuer Beschäftigung und zusätzlichen Arbeitsplätzen soll sowohl Gegenstand der Gemeinschaftsforschung als auch ein Auswahlkriterium bei der Projektförderung werden. Diese Ausrichtung wurde von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie angekündigt.
Datenquellen: Kommissionsmitteilungen, EUFIS, BBJ, Gesprächsnotizen