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Können die Wohlfahrtsverbände ihre übliche internationale Kontaktpflege über die EU-Förderprogramme laufen lassen?

Die Kompetenzen der Europäische Union sind genau definiert; so können normalerweise keine nationalen Regelaufgaben durch EU-Fördermittel abgedeckt werden.

Die üblichen internationalen Kontakte und Austauschmaßnahmen von Verbänden sind daher nicht Gegenstand einer EU-Förderung. Erst wenn die Kontakte im Rahmen eines gemeinsamen Projektes genutzt werden, das den Zweck eines EU-Förderprogramms abdeckt, können diese Finanzmittel die internationale Arbeit von Verbänden anreichern.