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Ist eine Antragstellung bei der EU für kleine (gemeinnützige) Projektträger absolut aussichtslos?

Die Größe eines (gemeinnützigen) Trägers ist für eine Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln durch die EU formal völlig unbedeutend. Der Antragsteller muss nur in der Lage sein, das beantragte Projekt gemäß dem Förderzweck und den Förderbestimmungen durchzuführen und dies auch glaubhaft machen können.

Wenn dazu eine größere Logistik, Personal oder zusätzliche Mittel notwendig sein sollten, kann dies kleinere Träger allerdings vor Probleme stellen. Hier ist es u.U. möglich, den zusätzlichen Aufwand finanziell fördern zu lassen. Auch Kooperationen können ggf. eine Lösung darstellen.