Drucken

Sollte man, obwohl ein überzeugendes Projekt vorliegt, lieber die Finger von einer Antragstellung lassen, da man nicht genau in den Kreis der Antragsberechtigten passt?

Die Antragsberechtigung ist je nach Förderprogramm unterschiedlich streng geregelt. Meist ist der Kreis der Antragsberechtigten relativ offen benannt (z.B. "NROs", "im Bereich ... tätige Organisationen"). In anderen Fällen gibt es spezifische Abgrenzungen ("Schulen", "Behindertenorganisationen"), die u.U. von nationalen Agenturen noch differenziert werden. Es kann sogar vorkommen, daß es auf nationaler Ebene namentliche Listen von Antragsberechtigten gibt.

Für nicht eindeutige Fälle lohnt sich eine Nachfrage. Dabei sollte man nicht vergessen, plausibel zu machen, warum man zu dem Kreis der Antragsberechtigten gehört (bzw. dass man das Vorhaben fördergerecht durchführen könnte). Aber auch wenn man den Antrag nicht stellen darf, lohnt es sich zu prüfen, ob man wenigstens teilnahme- oder förderberechtigt ist. In diesem Fall könnte man über Kooperationen doch noch an einer Förderung partizipieren.