Es hat keinen Zweck, einen Antrag einzureichen, der nicht sorgfältig oder nicht vollständig ausgefüllt ist. Gewöhnlich gibt es keine Gelegenheit, etwas nachzureichen oder zu korrigieren.
Auch eine Beantragung für ein Projekt, das den Förderzweck nicht ganz erfüllt, ist wenig aussichtsreich. Mit jeder Ungenauigkeit bietet man der Bearbeitungsstelle nur Gründe, den Antrag umgehend auszusortieren.