Fremdsprachenkenntnisse sind in den meisten Fällen nicht notwendig.
Für die Mehrzahl der Förderprogramme der Europäischen Union gibt es rechtzeitig Informations- und Antragsmaterial (Vademecum, Outlines, Antragsformulare) in fast allen Amtssprachen. Ist man zu einem möglichst frühen Zeitpunkt an Unterlagen interessiert, wird man diese allerdings am ehesten in Englisch oder Französisch bekommen.
Etwas schwieriger kann es bei zusätzlichem Material, z.B. Evaluationsunterlagen, Compendien etc., sein, die häufig zunächst nur in Englisch und Französisch erscheinen.
In ganz seltenen Ausnahmen werden Programme ausschließlich in Englisch und Französisch abgewickelt. In diesen Fällen ist es ratsam, sich zu erkundigen, ob die bereits für die Antragstellung notwendigen Übersetzungskosten mit einer Förderung abgerechnet werden können.
Für die Verständigung am Telefon sollte man, um Missverständnisse zu vermeiden, um einen deutschsprachigen Gesprächspartner bitten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie richtig verstanden wurden, faxen Sie eine Gesprächsnotiz und bitten um Bestätigung. Wenn Sie bei Briefen oder Faxen sicher gehen wollen, formulieren Sie Ihr Anliegen zweisprachig. Zur Not kann der Adressat aus dem Vergleich beider Versionen erschließen, was gemeint ist.