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Projektdurchführung

Bei der Durchführung eines von der Europäischen Kommission verwalteten EU-Projekts sind die folgenden Punkte zur berücksichtigen:

 

  • Beginn der Projektmaßnahmen gemäß Zeitplan und Vertrag mit der Kommission.
  • Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt in Raten. Häufig handelt es sich um drei Raten in Höhe von 40 %, 30 %, 30 % der bewilligten Gesamtsumme. Einrichtungen wird empfohlen, eigene Vorfinanzierungsmöglichkeiten vorzusehen, da sich die erste Überweisung durch die Kommission verzögern kann.
  • Die Auszahlung der zweiten und der dritten Rate ist an das Einreichen des Zwischen- und des Endberichts / Verwendungsnachweises und deren Genehmigung durch die Kommission oder das Technische-Hilfe-Büro gebunden.
  • Eventuell erfolgt nach Abschluss der Maßnahme ein "Follow-up" durch das Technische-Hilfe-Büro (z.B. in Form eines Abschlussseminars), das der Evaluierung der gesamten EU-Förderung dient.

Bei der Durchführung eines von den nationalen oder regionalen Behörden verwalteten Projekts mit EU-Mitteln sind die folgenden Punkte zur berücksichtigen:

 

  • Beginn der Projektmaßnahmen gemäß Zeitplan.
  • Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt in Raten. Häufig handelt es sich um Raten in unterschiedlicher Höhe. Einrichtungen wird empfohlen, eigene Vorfinanzierungsmöglichkeiten vorzusehen, da sich die Überweisung durch die mit der Kommission zusammenarbeitenden nationalen oder regionalen Behörden verzögern kann.
  • Die Genehmigung der Berichte erfolgt durch die zuständige nationale oder regionalen Verwaltungsstelle.
  • Eventuell erfolgt nach Abschluss der Maßnahme ein "Follow-up" durch das Technische-Hilfe-Büro (z.B. in Form eines Abschlußseminars), das der Evaluierung der gesamten Förderung dient.