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Partnersuche

Eine erfolgreich abgeschlossene Partnersuche ist bei den meisten der von der Europäischen Kommission verwalteten EU-Förderungen Voraussetzung, um einen Antrag stellen zu können.

Sie ist keine Voraussetzung bei den auf nationaler Ebene verwalteten Programmen, die mit Mitteln aus den Strukturfonds finanziert werden.

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen erfolgt die Partnersuche erst nach der Bewilligung der EU-Mittel und wird dann weitgehend von den nationalen Koordinierungsstellen durchgeführt.

Die folgenden Punkte beziehen sich im wesentlichen auf die von der Europäischen Kommission verwalteten EU-Förderungen:

Falls bereits Kontakte existieren:

  • persönliche Kontakte ausbauen,
  • Adresslisten von Projektträgern aus Verbänden anfordern, die bereits EU-Förderung bekommen haben, und Kontakt aufnehmen.

Falls keine Kontakte existieren:

  • (Internet-) Datenbanken der Kommission, der Technischen-Hilfe-Büros und der nationalen bzw. europäischen Koordinierungsstellen einsehen (Beispiele sind: Partnersuche im Rahmen der Städtepartnerschaft Town Twinning; Projektpartner-Recherche im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL),
  • transnationale Beratungsagenturen konsultieren,
  • existierende Netzwerke auf nationaler und/oder europäischer Ebene kontaktieren,
  • europäische Agenturen und/oder Institutionen ansprechen,
  • mit Hilfe EUFIS können Sie eine elektronische Annonce ins Internet einstellen.